Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2024
Das Programm "Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2024" zielt darauf ab, Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen finanziell zu unterstützen. Es gleicht ungedeckte Ausgaben aus, die durch die Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 entstanden sind. Damit soll die Finanzierung des ÖPNV trotz der neuen Tarifstruktur gesichert werden.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist der Ausgleich von finanziellen Nachteilen, die durch die Einführung des Deutschlandtickets entstehen, um die Stabilität des ÖPNV-Angebots in der Region zu gewährleisten.
Was wird gefördert
Die Förderung gleicht finanzielle Nachteile aus, die durch die Einführung des Deutschlandtickets entstehen. Dies umfasst spezifische Fahrgeldausfälle, Minderungen von Erstattungsleistungen und Ausgleichszahlungen sowie Vertriebsmehrkosten, die im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 anfallen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zur vollständigen Deckung von 100 Prozent der ausgleichsfähigen, nicht gedeckten Ausgaben. Es handelt sich um eine Projektförderung, die dazu dient, die Finanzierungslücke der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen zu schließen.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsberechtigte müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten, darunter die Teilnahme an der bundesweiten Einnahmeaufteilung des Deutschlandtickets und die Bereitstellung der erforderlichen Daten. Es ist sicherzustellen, dass keine Überkompensation stattfindet und doppelte Förderungen ausgeschlossen sind.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beinhaltet die fristgerechte Einreichung des Antrags bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 30. September 2024. Es sind spezifische Prognosen und Unterlagen beizufügen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen. Diese Richtlinien sind durch einen Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr erlassen worden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderbudget:
6.000.000.000 €
Offen bis:
30.06.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung
Zusätzliche Partner:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (Arbeitsgemeinschaft EAV-Clearingstelle), Deutschlandtarifverbund GmbH (Arbeitsgemeinschaft EAV-Clearingstelle), Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V. (Arbeitsgemeinschaft EAV-Clearingstelle), Bundesverband SchienenNahverkehr e.V. (Arbeitsgemeinschaft EAV-Clearingstelle), NVBW GmbH (gutachterliche Begleitung), DeutschlandMobil 2030 GmbH (bundesweites Marketing und Evaluation)