Pflege vor Ort

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm "Pflege vor Ort" ist eine Initiative des Landes Brandenburg zur Stärkung der kommunalen Pflegepolitik. Es unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise dabei, die häusliche Pflege zu fördern und altersgerechte Sozialräume zu gestalten. Das Ziel ist, älteren und pflegebedürftigen Menschen ein selbstständiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen der "Pflege vor Ort"-Förderung

Die Förderung "Pflege vor Ort" richtet sich primär an Kommunen im Land Brandenburg. Ziel ist es, älteren und pflegebedürftigen Menschen ein selbstständiges Leben in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen und ihre soziale Teilhabe zu sichern. Das Programm unterstützt Maßnahmen, die die regionale Pflegestruktur stärken und die Lebensqualität vor Ort verbessern.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Bereiche der "Pflege vor Ort"-Initiative

Das Förderprogramm "Pflege vor Ort" unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen und Aktivitäten, die darauf abzielen, die häusliche Pflege zu stärken, altersgerechte Sozialräume zu schaffen und die soziale Teilhabe Pflegebedürftiger zu fördern. Dies umfasst sowohl planerische und koordinierende Tätigkeiten auf Landkreis-Ebene als auch konkrete Angebote zur Unterstützung im Alltag auf Gemeinde-Ebene.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Aspekte von "Pflege vor Ort"

Das Programm "Pflege vor Ort" bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, die als Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung ausgestaltet sind. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art des Antragstellers und kann einen signifikanten Teil der Kosten abdecken, wobei ein Eigenanteil der Kommunen erforderlich ist. Der Förderzeitraum war bis Ende 2024 begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen für "Pflege vor Ort"

Die Inanspruchnahme der Förderung "Pflege vor Ort" ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die von Antragstellern und Zuwendungsempfängern einzuhalten sind. Diese umfassen finanzielle Eigenleistungen, Kooperationspflichten zwischen den kommunalen Ebenen und Vorgaben zur Weiterleitung der Mittel an Dritte. Auch Berichtspflichten und Prüfrechte sind Teil der Programmvorgaben.

Antragsverfahren für "Pflege vor Ort"

Das Antragsverfahren für "Pflege vor Ort" ist klar definiert und zentral über das Landesamt für Soziales und Versorgung geregelt. Es beinhaltet die Einreichung von Anträgen mittels vorgegebener Formulare bis zu einem festen Stichtag und sieht ein Ermessensverfahren zur Mittelvergabe vor.

Rechtsgrundlage der "Pflege vor Ort"-Förderung

Die Förderung "Pflege vor Ort" basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg und wird durch weitere relevante gesetzliche Bestimmungen ergänzt, die die pflegerische Versorgung auf Landes- und Bundesebene regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000 Euro pro Jahr

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Infrastruktur, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Verwaltet von:

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Zusätzliche Partner:

Fachstelle Altern und Pflege im Quartier, Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg

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