Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das Berliner Förderprogramm Pro FIT unterstützt Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Steigerung ihrer Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsintensität. Es bietet Zuschüsse und Darlehen für Vorhaben von der industriellen Forschung bis zur Markteinführung, insbesondere in innovationspolitischen Clustern, um den Technologietransfer und die wirtschaftliche Verwertung von FuEuI-Ergebnissen in Berlin zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Programm Pro FIT fördert Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Es zielt darauf ab, die Innovationsintensität zu erhöhen und den Technologietransfer zu stärken. Auch Partner außerhalb Berlins können in Verbundprojekten teilnehmen.

Was wird gefördert

Das Programm Pro FIT fördert Projekte in verschiedenen Phasen des Innovationsprozesses, von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung bis hin zum Produktionsaufbau und zur Markteinführung. Auch die Frühphasenfinanzierung junger Technologieunternehmen ist ein Gegenstand der Förderung.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm Pro FIT bietet Zuschüsse und Darlehen für Innovationsprojekte in Berlin. Die Förderhöhe variiert je nach Projektphase und Antragsteller, wobei maximale Beträge und Förderquoten festgelegt sind.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung im Rahmen von Pro FIT ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die die Machbarkeit des Vorhabens, die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse, die Finanzierungssicherheit und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben betreffen.

Antragsverfahren

Der Antrag für Pro FIT muss online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) eingereicht werden. Der Prozess umfasst eine technische und kaufmännische Prüfung, und ein Projektbeginn auf eigenes Risiko ist bereits ab Antragseingang möglich.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des Pro FIT Programms bilden die Richtlinien des Landes Berlin, die auf der Landeshaushaltsordnung sowie europäischen Verordnungen wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung aufbauen.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Zuschüsse: 400.000 €, Darlehen: 1.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Berlin

Verwaltet von:

Investitionsbank Berlin (IBB)

Zusätzliche Partner:

Externe Fachgutachter

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