Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert Kommunen und Kreise bei der Errichtung und dem Betrieb von Regionalmanagements in anerkannten „Zukunftsregionen“. Dieses Programm, unterstützt durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmittel, zielt darauf ab, die Projektentwicklungskapazitäten und die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken. Dadurch sollen regionsspezifische Wachstumspotenziale aktiviert und die Wettbewerbsposition der Regionen nachhaltig verbessert werden.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert, welche Einheiten grundsätzlich förderfähig sind, beschreibt den geografischen Geltungsbereich innerhalb Niedersachsens und skizziert die übergeordneten Ziele des Förderprogramms. Hier werden die Merkmale der beabsichtigten Begünstigten und die strategischen Ausrichtungen dargelegt.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt gibt Aufschluss über die förderfähigen Projektarten, thematischen Schwerpunkte und Aktivitäten. Er klärt, welche Kosten gedeckt sind und welche Entwicklungsstadien der Projekte typischerweise unterstützt werden. Spezifische Beispiele oder Ausschlüsse sind ebenfalls enthalten.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beleuchtet die finanziellen Details des Förderprogramms „Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen“, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der maximalen Fördersummen und der Förderquoten sowie der vorgesehenen Projektlaufzeit.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Regeln und spezifischen Auflagen für Antragsteller und Begünstigte im Förderprogramm „Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen“. Dies umfasst Anwendungsbedingungen, Kollaborationsregeln, spezifische Verordnungen, Budgetvorgaben und weitere wichtige Bestimmungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt durch den Antragsprozess für die Förderung von „Regionalmanagements der Zukunftsregionen“, von der Vorbereitung über die Einreichung der Dokumente bis hin zur Entscheidungsfindung und -kommunikation. Alle relevanten Verfahrensdetails, Zeitpläne und Unterstützungsmöglichkeiten sind hier aufgeführt.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt beschreibt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen“ autorisieren, etablieren und regeln. Es werden die primäre Quelle der Legitimität und alle wichtigen übergeordneten Vorschriften genannt, die den Betrieb des Programms gestalten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

210.000 € pro Jahr im Programmgebiet SER, 270.000 € pro Jahr im Programmgebiet ÜR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden sowie übriges Landesgebiet)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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