Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Das Niedersächsische Innovationsförderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung und kooperierende Forschungseinrichtungen in Niedersachsen. Ziel ist es, innovative Entwicklungen und Prozesse durch Zuschüsse für Projekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung zu beschleunigen und damit die Marktchancen zu verbessern. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des EFRE und der GRW.
Wer wird gefördert?
Das Niedersächsische Innovationsförderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung sowie kooperierende Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen. Ziel ist die Beschleunigung innovativer Entwicklungen zur Verbesserung der Marktchancen, insbesondere durch die Intensivierung von Kooperationen.
Was wird gefördert?
Das Innovationsförderprogramm unterstützt Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die darauf abzielen, neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Die Vorhaben müssen einen hohen Eigenentwicklungsanteil durch den Einsatz eigenen Personals aufweisen und einen Bezug zu den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen RIS3-Strategie haben.
Art und Umfang der Förderung
Das Niedersächsische Innovationsförderprogramm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektförderung an, die von der Art und dem Umfang des Vorhabens sowie der Unternehmensgröße abhängen. Die Beihilfeintensitäten variieren und können durch Kooperationen erhöht werden. Es gibt festgelegte Maximalbeträge pro Unternehmen und Forschungseinrichtung.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind verschiedene rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, ein hoher Eigenentwicklungsanteil durch eigenes Personal und die Einhaltung von Qualitätskriterien nach einem Scoring-Modell. Kooperationsvorhaben erfordern eine wirksame Zusammenarbeit und eine Kooperationsvereinbarung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt über das Kundenportal der NBank und erfordert die Einreichung des Antrags vor Projektbeginn. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Anträge unter Berücksichtigung externer Gutachten.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Niedersachsen und wird durch verschiedene EU-Verordnungen sowie nationale Regelungen wie die GRW-Koordinierungsrahmen ergänzt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 € pro Unternehmen, 300.000 € pro Forschungseinrichtung
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden, sowie übriges Landesgebiet)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, Forschungseinrichtungen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
Innovationszentrum Niedersachsen GmbH, Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)