Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Unternehmen der Industrie und des Gewerbes mit Zuschüssen für Maßnahmen zur Energieeinsparung, CO2-Reduktion und verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien. Das Programm fördert Investitionen und die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte, um einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Energieeffizienz zu steigern.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wirtschaftsnahe freie Berufe sowie spezielle Finanzierungs- und Dienstleistungsunternehmen im Land Bremen. Es zielt darauf ab, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen in diesen Sektoren zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken, um Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen.

Was wird gefördert: Projekte, Themen und Kosten

Das Programm unterstützt Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie die Erstellung und Begleitung von betrieblichen Energiekonzepten. Dabei werden ausschließlich die zusätzlichen Investitionsmehrkosten gefördert, die zur Erreichung der Umweltschutzziele notwendig sind. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind oder wirtschaftliche Vorteile durch Mehrerlöse oder Kosteneinsparungen generieren.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Maßnahme und der Unternehmensgröße. Für betriebliche Energiekonzepte ist ein Maximalbetrag festgelegt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Investitionen in Fördergebieten können von zusätzlichen Aufschlägen auf die Förderquote profitieren.

Bedingungen und Auflagen des Förderprogramms

Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, darunter die Einhaltung eines Antragsstichtags vor Projektbeginn, geografische Beschränkungen auf das Land Bremen und die Beachtung beihilferechtlicher Vorgaben. Zudem müssen Unternehmen eine Zweckbindungsfrist für die geförderten Maßnahmen einhalten und spezifische Anforderungen an Energiekonzepte erfüllen.

Antragsverfahren: Ablauf und Kontaktdaten

Das Antragsverfahren erfordert eine schriftliche Einreichung vor Projektbeginn bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Nach der Bewilligung ist ein Verwendungsnachweis fristgerecht einzureichen. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Förderung nach eigenem Ermessen, wobei Projekte mit hohem CO2-Reduktionspotenzial bevorzugt werden.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Das Förderprogramm "REN-Richtlinie" ist auf der Grundlage des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes sowie relevanter EU- und Landeshaushaltsordnungsregelungen verankert. Es orientiert sich zudem an technischen Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure für Energiekonzepte.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

15.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bremen

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Umwelttechnologie, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Prozessoptimierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau des Landes Bremen

Verwaltet von:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

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