Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt Unternehmen, öffentliche Träger und Kultureinrichtungen dabei, Energie einzusparen und Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Gefördert werden Investitionen in energetische Sanierungen, energieeffiziente Produktionsprozesse, Wärmenetze und die Organisation von Energieeffizienz-Netzwerken. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, primär über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmittel, mit dem Ziel, die Klimaneutralität in Niedersachsen zu fördern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern in Niedersachsen, darunter juristische Personen des öffentlichen Rechts, Unternehmen (insbesondere KMU), kommunale Unternehmen, Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften, gemeinnützige Organisationen, Landesgesellschaften und Kultureinrichtungen. Das übergeordnete Ziel ist es, Niedersachsen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, indem Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch reduziert werden.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt vielfältige Investitionen und Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Dies beinhaltet energetische Sanierungen, die Umstellung auf effiziente Produktionsprozesse und die Errichtung von Wärmenetzen. Auch die Organisation von betrieblichen Energieeffizienz-Netzwerken wird gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Neubauten und Sakralbauten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und variiert je nach Programmgebiet und Art der Maßnahme. Die maximalen Förderhöhen sind festgelegt, wobei für Kultureinrichtungen besondere Regelungen gelten. Das Programm sieht eine Kombination von EFRE-Mitteln und Landesmitteln vor.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter der Nachweis von Energie- und CO2-Einsparungen durch Sachverständige, die Einhaltung von Qualitätskriterien und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Es gelten zudem beihilferechtliche Regelungen wie die AGVO und die De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren läuft über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Antragsteller müssen spezifische Dokumente einreichen, darunter eine Prognose von Energieeffizienzexperten. Antragsstichtage können festgelegt werden und werden online bekannt gegeben.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“ des Landes Niedersachsen und wird durch verschiedene EU-Verordnungen, insbesondere die EFRE-Verordnungen und die Beihilferechtsrahmen AGVO und De-minimis-Verordnung, gestützt. Dies gewährleistet die rechtliche Konformität und die Einhaltung europäischer Vorgaben.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden sowie übriges Landesgebiet)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, MWK

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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