Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm RL EuProNet des Freistaates Sachsen unterstützt sächsische Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Beteiligung an wettbewerblichen EU-Förderprogrammen für Forschung und Innovation. Es zielt darauf ab, die europäische Sichtbarkeit Sachsens zu stärken und die Erfolgsquote bei der Einwerbung von EU-Forschungsmitteln zu erhöhen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für die Durchführung von Forschungsprojekten und die Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten.

Wer wird gefördert: Zielgruppen der sächsischen EU-Förderung

Die RL EuProNet des Freistaates Sachsen ist darauf ausgelegt, die Beteiligung sächsischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen an wettbewerblichen EU-Förderprogrammen für Forschung und Innovation zu stärken. Das Programm zielt darauf ab, die Sichtbarkeit der sächsischen Wissenschaft in Europa zu erhöhen und die Erfolgsquote bei EU-Ausschreibungen zu verbessern. Die Förderung ist auf spezifische akademische und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen innerhalb Sachsens zugeschnitten.

Was wird gefördert: Inhalte und Schwerpunkte

Das Programm unterstützt Forschungsprojekte und Netzwerkaktivitäten im Rahmen wettbewerblicher EU-Förderprogramme, insbesondere solche, an denen der Freistaat Sachsen bereits Partner ist. Die Förderung deckt eine Reihe von Kostenkategorien ab, die für die Durchführung dieser Vorhaben unerlässlich sind.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Parameter

Die RL EuProNet bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Unterstützung von Forschung und Innovation in Sachsen. Die Förderhöhe kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, wobei grundsätzlich eine Anteilfinanzierung vorgesehen ist.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien

Für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der RL EuProNet gelten spezifische Voraussetzungen, darunter ein herausgehobenes forschungs- und europapolitisches Interesse des Freistaates Sachsen am Vorhaben und die Notwendigkeit einer Förderempfehlung durch internationale Gutachter.

Antragsverfahren: Prozess und Auswahl

Das Antragsverfahren für die RL EuProNet erfolgt typischerweise in mehreren Stufen, oft beginnend mit einer Projektskizze oder einem Projektantrag in englischer Sprache bei einem EU-Call-Büro, gefolgt von einer Bewertung durch internationale Gutachter und einer möglichen Aufforderung zur Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung

Die Grundlage für die RL EuProNet bildet die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst selbst, ergänzt durch diverse haushaltsrechtliche Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften des Freistaates Sachsen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Planung, Grundlagenforschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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