Landes-Technologieförderung – G – Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen
Die Landes-Technologieförderung im Freistaat Sachsen unterstützt die Innovationskraft der regionalen Wirtschaft durch gezielte Zuschüsse. Das Programm fördert vielfältige Vorhaben – von Investitionen in Forschungsinfrastrukturen über die Unterstützung bei europäischen Forschungsanträgen bis hin zur Verwertung von Patenten. Es zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken und sächsischen Unternehmen den Zugang zu technologischem Wissen zu erleichtern.
Wer wird gefördert
Diese Sektion erläutert, welche Einrichtungen und Unternehmen im Freistaat Sachsen durch die Landes-Technologieförderung unterstützt werden können. Die Förderung zielt darauf ab, die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern. Die geografische Abdeckung ist auf Sachsen beschränkt.
Was wird gefördert
Diese Sektion beschreibt die förderfähigen Vorhaben und Aktivitäten innerhalb der Landes-Technologieförderung. Es werden verschiedene thematische Schwerpunkte abgedeckt, von der Unterstützung bei HORIZON EUROPE-Anträgen bis hin zu Investitionen in die wissenschaftlich-technische Infrastruktur. Auch die Art der förderfähigen Ausgaben und die relevanten Projektphasen werden erläutert.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Rahmenbedingungen der Landes-Technologieförderung, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der Förderhöhen und -raten sowie der maximalen Projektlaufzeiten. Die Förderung erfolgt typischerweise als Zuschuss mit variierenden Förderquoten je nach Förderbereich und spezifischen Kriterien.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Voraussetzungen und Bedingungen für Antragsteller und geförderte Projekte fest. Es werden wichtige Bestimmungen zur Antragstellung, zum Projektstart, zur Zusammenarbeit und zu beihilferechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die für eine erfolgreiche Förderung beachtet werden müssen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt durch den Prozess der Antragstellung für die Landes-Technologieförderung. Es werden die Schritte von der Einreichung der Projektskizze bis zur Auszahlung der Zuwendung dargelegt, inklusive relevanter Fristen und benötigter Dokumente. Das Verfahren kann ein- oder zweistufig sein, abhängig vom spezifischen Förderbereich.
Rechtsgrundlagen
Dieser Abschnitt beleuchtet die rechtlichen und formalen Grundlagen der Landes-Technologieförderung. Er benennt die maßgeblichen Richtlinien und Verordnungen, die das Programm autorisieren und seine Durchführung regeln, insbesondere unter Berücksichtigung deutscher und europäischer Beihilferechtsbestimmungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige
Begünstigte:
Forschung & Innovation, Infrastruktur
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Kommerzialisierung, Infrastruktur, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)