Landes-Technologieförderung – G – Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Landes-Technologieförderung im Freistaat Sachsen unterstützt die Innovationskraft der regionalen Wirtschaft durch gezielte Zuschüsse. Das Programm fördert vielfältige Vorhaben – von Investitionen in Forschungsinfrastrukturen über die Unterstützung bei europäischen Forschungsanträgen bis hin zur Verwertung von Patenten. Es zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken und sächsischen Unternehmen den Zugang zu technologischem Wissen zu erleichtern.

Wer wird gefördert

Diese Sektion erläutert, welche Einrichtungen und Unternehmen im Freistaat Sachsen durch die Landes-Technologieförderung unterstützt werden können. Die Förderung zielt darauf ab, die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern. Die geografische Abdeckung ist auf Sachsen beschränkt.

Was wird gefördert

Diese Sektion beschreibt die förderfähigen Vorhaben und Aktivitäten innerhalb der Landes-Technologieförderung. Es werden verschiedene thematische Schwerpunkte abgedeckt, von der Unterstützung bei HORIZON EUROPE-Anträgen bis hin zu Investitionen in die wissenschaftlich-technische Infrastruktur. Auch die Art der förderfähigen Ausgaben und die relevanten Projektphasen werden erläutert.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Rahmenbedingungen der Landes-Technologieförderung, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der Förderhöhen und -raten sowie der maximalen Projektlaufzeiten. Die Förderung erfolgt typischerweise als Zuschuss mit variierenden Förderquoten je nach Förderbereich und spezifischen Kriterien.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Voraussetzungen und Bedingungen für Antragsteller und geförderte Projekte fest. Es werden wichtige Bestimmungen zur Antragstellung, zum Projektstart, zur Zusammenarbeit und zu beihilferechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die für eine erfolgreiche Förderung beachtet werden müssen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt durch den Prozess der Antragstellung für die Landes-Technologieförderung. Es werden die Schritte von der Einreichung der Projektskizze bis zur Auszahlung der Zuwendung dargelegt, inklusive relevanter Fristen und benötigter Dokumente. Das Verfahren kann ein- oder zweistufig sein, abhängig vom spezifischen Förderbereich.

Rechtsgrundlagen

Dieser Abschnitt beleuchtet die rechtlichen und formalen Grundlagen der Landes-Technologieförderung. Er benennt die maßgeblichen Richtlinien und Verordnungen, die das Programm autorisieren und seine Durchführung regeln, insbesondere unter Berücksichtigung deutscher und europäischer Beihilferechtsbestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Forschung & Innovation, Infrastruktur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Kommerzialisierung, Infrastruktur, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

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