Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Der Freistaat Sachsen fördert mit der Landes-Technologieförderung Maßnahmen zur Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit und Innovationskraft sächsischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das Programm unterstützt gezielt den Wissenstransfer und die wirtschaftliche Verwertung von Patenten und Forschungsergebnissen, um die Wettbewerbsfähigkeit in verschiedenen Bereichen nachhaltig zu stärken.
Wer wird gefördert
Die Landes-Technologieförderung in Sachsen richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft beitragen. Der Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, der Unterstützung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen, um technologischen Fortschritt und Wissenstransfer zu fördern.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der technologischen Leistungsfähigkeit, von der Patentverwertung und Innovationsberatung bis hin zu Infrastrukturinvestitionen. Förderfähig sind dabei sowohl personelle als auch sachliche Ausgaben, die direkt dem Projektzweck dienen. Bestimmte Ausgaben sind explizit ausgeschlossen, um eine effiziente und zielgerichtete Nutzung der Mittel zu gewährleisten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung, zumeist als Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung und die Förderquote variieren je nach Förderbaustein und Art der Maßnahme. Für einzelne Leistungspakete sind auch Festbetragsfinanzierungen vorgesehen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die sowohl die Antragsstellung als auch die Projektdurchführung betreffen. Dazu gehören spezifische Anforderungen an die Antragsteller, Vorgaben zur Konsortialbildung, die Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen sowie Regelungen zur Budgetnutzung und zur Zweckbindung von geförderten Wirtschaftsgütern.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren variiert je nach Förderbaustein, ist aber häufig zweistufig angelegt und erfordert die Einreichung von Projektskizzen vor dem förmlichen Antrag. Die Bewilligung erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank (SAB), teils in Abstimmung mit weiteren Ministerien oder Bundesbehörden.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und ist eng an haushaltsrechtliche sowie europäische beihilferechtliche Bestimmungen gebunden. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten die Legitimität und die Einhaltung der Förderrichtlinien.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Kommerzialisierung, Planung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Europäische Kommission, Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)