Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Saarland unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen außerhalb der klassischen Landwirtschaft. Ziel ist die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Gefördert werden beispielsweise Projekte im Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof" oder Direktvermarktung.

Wer wird gefördert

Landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland, insbesondere KMU und Einzelunternehmen, die zusätzliche Einkommensquellen außerhalb der primären Landwirtschaft erschließen wollen, erhalten Unterstützung. Ziel ist die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Was wird gefördert

Gefördert werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen in landwirtschaftlichen Betrieben im Saarland. Dies umfasst bauliche Maßnahmen, den Kauf neuer Maschinen und Anlagen sowie allgemeine Aufwendungen wie Planungs- und Beratungsleistungen. Projekte mit Bezug zur primären Landwirtschaft (Anhang-I-Produkte), laufende Betriebsausgaben oder EEG-förderfähige Energieanlagen sind ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Projekt- und Anteilsfinanzierung. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 Euro, und der maximale Zuschuss ist auf 249.000 Euro pro Antrag begrenzt, bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von bis zu 3 Mio. Euro. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, kann aber in spezifischen Fällen höher sein.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen landwirtschaftliche Unternehmen sein, die bestimmte Umsatz- und Größenkriterien erfüllen und keine Unternehmen in Schwierigkeiten sind. Eine Einkommensobergrenze ist zu beachten. Die Förderung ist an die Einhaltung von EU-Verordnungen, insbesondere der De-minimis-Regelungen, gebunden. Es gibt spezifische Bedingungen für bestimmte Investitionen und klare Ausschlüsse für nicht förderfähige Kosten und Unternehmen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 31. Januar eines jeden Jahres beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einzureichen. Die Auswahl erfolgt nach einem Punktesystem, und die Bewilligung liegt im Ermessen der Behörde und hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland (Agrarinvestitionsförderung und Diversifizierung) FRL-AFP/FID vom 2.1.2019. Sie wird durch EU-Verordnungen, den Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014–2020, das GAKG und die Haushaltsordnung des Saarlandes ergänzt und konkretisiert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

249.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Saarland (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaftliche Unternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Europäische Union (ELER), Bund (GAK)

Verwaltet von:

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4

Zusätzliche Partner:

Landwirtschaftliche Rentenbank, Europäischer Investitionsfonds (EIF)

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