Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Saarland fördert finanzschwache Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen. Dies umfasst Sanierung, Umbau, Erweiterung, Ersatzneubau, Ausstattung sowie begleitende Beratungsleistungen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland sowie deren kommunale Unternehmen, um Investitionen in die Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen zu unterstützen und deren Haushaltssituation nachhaltig zu verbessern.

Was wird gefördert

Gefördert werden Investitionen in die kommunale Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen im Saarland. Dies umfasst Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzneubau von Schulgebäuden, deren Ausstattung sowie ergänzende Infrastrukturmaßnahmen und Barrierefreiheit.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Es können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernommen werden, wobei das Investitionsvolumen mindestens 40.000 EUR betragen muss.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung unterliegt spezifischen Bedingungen, darunter der Beginn der Investitionen nach dem 30. Juni 2017 und eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren für geförderte Gebäude. Ersatzneubauten sind nur ausnahmsweise förderfähig, wenn sie wirtschaftlicher als eine Sanierung sind und die Kapazität nicht wesentlich übersteigen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport einzureichen. Die Prüfung erfolgt zentral durch die Bewilligungsbehörde, die auch die Auszahlungen koordiniert.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II) vom 19. November 2021, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) des Bundes und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Infrastruktur, Bildungswesen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Verwaltet von:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Zusätzliche Partner:

Ministerium für Bildung und Kultur

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