Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Saarland unterstützt Träger öffentlicher Berufsbildungszentren in strukturschwachen Regionen bei der Erneuerung und Modernisierung ihrer Einrichtungen. Dieses Förderprogramm, kofinanziert durch die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe GRW, zielt darauf ab, die Qualität der Berufsausbildung durch Investitionen in Gebäude und Ausstattung zu verbessern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Gebietskörperschaften im Saarland, die Träger öffentlicher Berufsbildungszentren sind. Die Förderung zielt darauf ab, die regionale Infrastruktur zu verbessern, das Humankapital zu stärken und Ausbildungsdefizite in den als strukturschwach eingestuften Gebieten zu kompensieren.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau von Berufsbildungszentren. Dies umfasst den Erwerb, die Errichtung, den Aus- oder Umbau von Gebäuden sowie die Beschaffung ausbildungsrelevanter Ausstattung wie Mobiliar und IT-Systeme. Maßnahmen, die ausschließlich der energetischen Sanierung dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Es können bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, wobei ein Eigenanteil von mindestens 40 Prozent erforderlich ist.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen wie die Notwendigkeit eines ISO 9001-zertifizierten Qualitätsmanagementsystems in den Berufsbildungszentren und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Das Vorhaben darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden, und die geförderten Objekte unterliegen langfristigen Zweckbindungsfristen.

Antragsverfahren

Anträge sind jährlich bis zum 15. August beim saarländischen Ministerium für Bildung und Kultur einzureichen. Die Antragstellung erfordert detaillierte Unterlagen wie Kosten- und Finanzierungspläne sowie Projektpläne. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, und die Mittelabrufe müssen bedarfsgerecht erfolgen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 17. Oktober 2022 und ist eng an die Regelungen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) gebunden. Ergänzend gelten allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Saarlandes.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.08.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Bildung und Kultur (MBK), Bund

Verwaltet von:

Ministerium für Bildung und Kultur

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