Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Das Saarland unterstützt Träger öffentlicher Berufsbildungszentren in strukturschwachen Regionen bei der Erneuerung und Modernisierung ihrer Einrichtungen. Dieses Förderprogramm, kofinanziert durch die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe GRW, zielt darauf ab, die Qualität der Berufsausbildung durch Investitionen in Gebäude und Ausstattung zu verbessern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gebietskörperschaften im Saarland, die Träger öffentlicher Berufsbildungszentren sind. Die Förderung zielt darauf ab, die regionale Infrastruktur zu verbessern, das Humankapital zu stärken und Ausbildungsdefizite in den als strukturschwach eingestuften Gebieten zu kompensieren.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau von Berufsbildungszentren. Dies umfasst den Erwerb, die Errichtung, den Aus- oder Umbau von Gebäuden sowie die Beschaffung ausbildungsrelevanter Ausstattung wie Mobiliar und IT-Systeme. Maßnahmen, die ausschließlich der energetischen Sanierung dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Es können bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, wobei ein Eigenanteil von mindestens 40 Prozent erforderlich ist.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen wie die Notwendigkeit eines ISO 9001-zertifizierten Qualitätsmanagementsystems in den Berufsbildungszentren und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Das Vorhaben darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden, und die geförderten Objekte unterliegen langfristigen Zweckbindungsfristen.
Antragsverfahren
Anträge sind jährlich bis zum 15. August beim saarländischen Ministerium für Bildung und Kultur einzureichen. Die Antragstellung erfordert detaillierte Unterlagen wie Kosten- und Finanzierungspläne sowie Projektpläne. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, und die Mittelabrufe müssen bedarfsgerecht erfolgen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 17. Oktober 2022 und ist eng an die Regelungen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) gebunden. Ergänzend gelten allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Saarlandes.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
15.08.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Bildung und Kultur (MBK), Bund
Verwaltet von:
Ministerium für Bildung und Kultur
Website: