Förderung der Brachenberäumung

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Programm 'Förderung der Brachenberäumung' des Freistaates Sachsen bietet Kommunen Zuschüsse zur Beseitigung von Bauten auf Brachflächen und deren Begrünung. Es zielt darauf ab, nachhaltige kommunale Entwicklung zu fördern, indem bauliche Missstände und Umweltschäden beseitigt werden, die von nicht mehr nutzbaren Grundstücken ausgehen. Dieses einzigartige Förderangebot unterstützt Gemeinden dabei, verlassene Flächen wieder nutzbar zu machen und Gefahrenquellen zu eliminieren.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert, dass Gemeinden in Sachsen förderberechtigt sind, um Brachflächen zu beräumen und zu begrünen. Das Programm zielt darauf ab, eine nachhaltige kommunale Entwicklung zu unterstützen, indem bauliche Missstände, Gefahrenquellen und Umweltschäden beseitigt werden.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Maßnahmen, die sich auf die Beräumung und Begrünung von Brachflächen konzentrieren. Dies umfasst vorbereitende Planungen, Altlastenbehandlung, Beseitigung von Abfallablagerungen, Abrissarbeiten und einfache Begrünungsmaßnahmen.

Art und Umfang der Finanzierung

Dieser Abschnitt bietet Details zur finanziellen Unterstützung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird. Er legt die Förderquoten, den erforderlichen Eigenanteil und die Bagatellgrenze fest.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Kriterien und Bestimmungen für Antragsteller und geförderte Maßnahmen fest, einschließlich der Anforderungen an die Brachfläche selbst, deren Integration in kommunale Entwicklungskonzepte und finanzielle Nachweispflichten.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für die Förderung der Brachenberäumung, einschließlich der einzureichenden Unterlagen und der zuständigen Bewilligungsstelle.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt legt die primäre Rechtsgrundlage und die übergeordneten Regelwerke dar, die das Förderprogramm „RL Brachenberäumung“ etablieren und seine Durchführung regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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