Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit dem Programm "Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung" Maßnahmen zur Stärkung grüner Infrastrukturen in Siedlungsbereichen, zur Lärmminderung an Straßen sowie zur Reduzierung von Radonkonzentrationen in Bestandsbauten. Dieses Landesprogramm bietet Zuschüsse für kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften, um die Lebensqualität und den Umweltschutz in sächsischen Gemeinden zu verbessern.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Dieses Förderprogramm des Freistaates Sachsen richtet sich an verschiedene Akteure im Freistaat Sachsen, die sich für eine verbesserte grüne Infrastruktur, Lärmminderung oder Radonreduzierung einsetzen möchten. Insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften sowie KMU sind antragsberechtigt, um die Lebensqualität und den Umweltschutz in sächsischen Siedlungsbereichen zu verbessern.

Was wird gefördert: Projektarten und Maßnahmen

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an investiven und nicht-investiven Maßnahmen in den Bereichen Stadtgrün, Lärmminderung und Radonreduzierung. Die Projekte müssen spezifische Anforderungen hinsichtlich ihrer Art und ihres Umfangs erfüllen, um die Förderziele des Programms effektiv zu erreichen. Es werden sowohl konkrete Bauvorhaben als auch konzeptionelle Arbeiten bezuschusst, die zur Verbesserung der Umweltbedingungen in Sachsen beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Projektförderung, entweder als Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung, je nach Art der Maßnahme und des Antragstellers. Die Förderhöhe und die maximalen förderfähigen Gesamtausgaben variieren zwischen den Bereichen Stadtgrün, Lärmminderung und Radonreduzierung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Durchführung der geförderten Maßnahmen sind spezifische Bedingungen und Voraussetzungen zu beachten, die von den Antragstellern erfüllt werden müssen. Diese umfassen rechtliche Grundlagen, Eigentumsverhältnisse, technische Anforderungen und die Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Förderprogramm ist ausschließlich online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen. Dabei sind alle erforderlichen Unterlagen vollständig beizufügen, um eine reibungslose Prüfung und Bearbeitung zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm wird durch eine spezifische Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft legitimiert und durch eine Vielzahl weiterer rechtlicher Bestimmungen, insbesondere aus dem Haushalts- und Verwaltungsrecht sowie dem EU-Beihilferecht, geregelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100.000 € für Stadtgrünmaßnahmen, bis zu 200.000 € für Lärmminderungsmaßnahmen, maximal 60.000 € für Radonreduzierung.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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