Städtebauliche Erneuerung in Sachsen
Das Programm 'Städtebauliche Erneuerung in Sachsen' bietet Gemeinden im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, Zuschüsse für die Vorbereitung und Durchführung umfassender städtebaulicher Maßnahmen zu erhalten. Es zielt darauf ab, Missstände und Funktionsverluste in städtischen Strukturen zu beseitigen und eine nachhaltige, demografiegerechte Entwicklung der Gemeinden zu fördern.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gemeinden im Freistaat Sachsen mit einer Mindesteinwohnerzahl von 2.000, um umfassende städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen zu unterstützen. Es zielt darauf ab, Missstände und Funktionsverluste in städtischen Strukturen zu beseitigen und eine nachhaltige, demografieorientierte Entwicklung der Gemeinden zu ermöglichen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine breite Palette an städtebaulichen Maßnahmen, von der planerischen Vorbereitung über Ordnungs- und Baumaßnahmen bis hin zu speziellen Stadtumbauprojekten. Ziel ist die Verbesserung der Bausubstanz, der Infrastruktur und des Wohnumfelds, wobei auch Kosten für Sicherungsmaßnahmen und die Anpassung an den demografischen Wandel abgedeckt sind. Nicht zuwendungsfähig sind in der Regel laufende Betriebskosten oder Maßnahmen, für die bereits anderweitige Fachförderungen zur Verfügung stehen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss für die Gesamtmaßnahme oder für einzelne Projekte im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Der allgemeine Fördersatz beträgt zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann jedoch in spezifischen Programmteilen oder bei Mehrfachförderung bis zu 100 Prozent oder maximal 90 Prozent der Ausgaben erreichen. Das Programm ist auf mehrere Jahre angelegt und operiert innerhalb eines festgelegten Finanzrahmens, der bei Programmaufnahme mitgeteilt wird.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Programm sind spezifische Voraussetzungen und Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören die planerische Vorbereitung der Gesamtmaßnahme, die Sicherstellung eines Eigenanteils der Gemeinde und die Beachtung beihilferechtlicher Bestimmungen. Besondere Regelungen gelten für den vorzeitigen Maßnahmebeginn und die Kooperation zwischen Gemeinden. Transparenz und die Berücksichtigung sozialer Aspekte sind ebenfalls zentrale Programmanforderungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren zur Städtebauförderung in Sachsen ist in zwei Phasen unterteilt: die Antragstellung und die Programmaufstellung. Neue Anträge und Fortsetzungsanträge sind fristgerecht über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen. Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge umfassend und leitet sie dem Staatsministerium für Regionalentwicklung zur Entscheidung über die Aufnahme in das Landesprogramm weiter.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung. Diese Richtlinie legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest und bezieht sich auf bundes- und landesrechtliche Vorschriften, die den Vollzug der Städtebauförderung und die Gewährung von Finanzhilfen regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 66,67 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Wasser- und Abfallwirtschaft, Energieerzeugung und -versorgung, Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Städtebau, Stadtentwicklung, Regionalentwicklung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Bundesrepublik Deutschland
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)