Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024
Der Freistaat Sachsen fördert investive Projekte zur Sanierung von belasteten Flächen und zur Sicherung sowie Stilllegung von Deponien. Ziel ist es, Umweltgefahren zu beseitigen, vorgenutzte Flächen wieder in den Flächenkreislauf einzubeziehen und einen Beitrag zu Biodiversität und Klimaschutz zu leisten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist an spezifische Auflagen zur ökologischen Flächengestaltung gebunden.
Wer wird gefördert
Dieses Programm des Freistaates Sachsen richtet sich an diverse Antragsteller, die investive Maßnahmen zur Sanierung belasteter Flächen oder zur Sicherung und Stilllegung von Deponien durchführen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, Umweltgefahren zu beseitigen, Flächen wieder nutzbar zu machen und einen Beitrag zu Biodiversität und Klimaschutz zu leisten.
Was wird gefördert
Die Förderung konzentriert sich auf investive Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität und zur Wiederherstellung von Flächen. Dies umfasst die Sanierung von kontaminierten Böden und Grundwasser sowie die sichere Stilllegung von Deponien, wobei auch die Schaffung naturnaher Grünflächen eine wichtige Rolle spielt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt einen Großteil der förderfähigen Ausgaben ab, mit unterschiedlichen Fördersätzen je nach Art des Projekts. Es gibt klare Obergrenzen für die maximale Förderung und eine Bagatellgrenze für die Mindestfördersumme.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die von der Erfassung der Fläche im Altlastenkataster bis zur Umsetzung von ökologischen Maßnahmen reichen. Zudem müssen beihilferechtliche Vorgaben beachtet werden und es gibt klare Regelungen zu förderfähigen Ausgaben und dem Umgang mit Grundstücksveräußerungen.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Die Antragsstellung erfolgt über amtliche Formulare, denen eine Reihe detaillierter Unterlagen beizufügen ist. Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge und holt fachtechnische Stellungnahmen ein, wobei die Auswahl der Deponieprojekte nach deren Beitrag zu den Programmzielen erfolgt.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und ist in einem umfangreichen rechtlichen Rahmen eingebettet. Dieser umfasst haushaltsrechtliche, verwaltungsrechtliche, umweltfachliche sowie europäische und beihilferechtliche Bestimmungen, die die Durchführung und Ausgestaltung der Förderung regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Einsendeschluss:
31.07.2024
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Verwaltet von:
Landesdirektion Sachsen
Website: