Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Programm des Freistaates Sachsen unterstützt Betroffene der Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 beim nachhaltigen Wiederaufbau und der Beseitigung von Schäden. Es richtet sich an Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, Kirchen sowie Träger öffentlicher Infrastruktur, um unverschuldete Notlagen abzumildern.

Wer wird gefördert

Dieses Programm des Freistaates Sachsen richtet sich an eine breite Palette von Betroffenen, darunter Unternehmen verschiedenster Sektoren, Privatpersonen, Vereine, Kirchen sowie Träger öffentlicher Infrastruktur. Ziel ist die Unterstützung bei der Beseitigung von Schäden und dem nachhaltigen Wiederaufbau nach den Starkregen- und Hochwasserereignissen im Juli 2021, insbesondere in den betroffenen Landkreisen Sachsens.

Was wird gefördert

Die Billigkeitsleistungen unterstützen vielfältige Projekte und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und zum Wiederaufbau in den betroffenen sächsischen Regionen. Dazu gehören direkte Sachschäden an Vermögenswerten, Einkommenseinbußen bei Unternehmen sowie Kosten für Gutachten und bestimmte Wiederherstellungsaufwendungen. Ausgeschlossen sind Schäden, die nicht auf eine unverschuldete Notlage zurückzuführen sind, sowie bestimmte Gestaltungs- oder präventive Maßnahmen ohne direkten Schadensbezug.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt Billigkeitsleistungen in Form von Zuschüssen, deren Höhe je nach Zielgruppe und Art der Schäden variiert. Die Förderquoten reichen von bis zu 80 Prozent für Unternehmen und Privatpersonen bis zu 100 Prozent für öffentliche Infrastruktur und denkmalpflegerischen Mehraufwand. Bestimmte Mindestschadensbeträge müssen erreicht werden, und die Gesamtfinanzierung muss die Überkompensation der Schäden verhindern.

Bedingungen und Anforderungen

Um Förderungen zu erhalten, müssen Antragstellende spezifische Bedingungen erfüllen, darunter der Nachweis einer unverschuldeten Notlage und die Verursachung der Schäden durch das Hochwasserereignis 2021. Die Antragstellung erfordert ein Gutachten zur Schadenshöhe und die Bestätigung der zuständigen Gemeinde. Besondere Regeln gelten für die Kumulierung mit anderen Beihilfen und die Anrechnung von Versicherungsleistungen oder Spenden, um eine Überkompensation zu vermeiden. Auch technische Anforderungen und Verbleibefristen sind zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für die Billigkeitsleistungen erfolgt über die Sächsische Aufbaubank (SAB) und ist digital abzuwickeln. Für öffentliche Infrastruktur ist ein spezifisches Maßnahmeplanverfahren mit Priorisierung über Landkreise und die Landesdirektion Sachsen vorgesehen. Die Bewilligung erfolgt ermessensbasiert, wobei ein vorzeitiger Maßnahmebeginn unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Auszahlungen sind als Erstattung nach Abschluss des Vorhabens vorgesehen, begleitet von einer Verwendungsnachweisprüfung.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf mehreren Richtlinien des Freistaates Sachsen, insbesondere der Gemeinsamen Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Starkregen- und Hochwasserschäden 2021, die sich mit nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen verknüpft. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten die Legitimität und den Rahmen für die Vergabe der Hilfen. Die relevanten Texte sind in amtlichen Veröffentlichungen sowie auf der Website der SAB einsehbar.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80-100% der förderfähigen Ausgaben

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Landkreise Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Bauwesen und Baustoffe, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Ent- und Versorgungswirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und Aquakultur, der Wohnungswirtschaft (inkl. solcher mit kommunaler Beteiligung); kommunale Gebietskörperschaften; Genossenschaften, gemeinnützige private Unternehmen und Stiftungen des Privatrechts; natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich Land-/Forstwirtschaft und Binnenfischerei/Aquakultur; natürliche Personen; Vereine, Träger klösterlicher Einrichtungen, Körperschaften, Religionsgemeinschaften und gleichgestellte Vereinigungen sowie jüdische Gemeinden; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse, nicht-kommunale Träger von Bildungs-, Sport-, Kultur- und anderen Infrastruktureinrichtungen; nichtbundeseigene Nahverkehrs- und Schieneninfrastrukturunternehmen, kommunale Aufgabenträger und deren Zusammenschlüsse; Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung; sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsische Staatskanzlei, Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Bundesrepublik Deutschland, Landesdirektion Sachsen, Landkreise, kommunale Spitzenverbände, in Sachsen vertretene Wohlfahrtsorganisationen

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