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Selbstgenutztes Wohneigentum für Familien mit Kindern (RL Familienwohnen)
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Sachsen unterstützt Familien mit minderjährigen Kindern bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen. Das Programm fördert den Neubau, den Erwerb mit oder ohne Modernisierung sowie den Grundstückserwerb für Baugemeinschaften und legt dabei einen besonderen Fokus auf die Revitalisierung älterer Immobilien ('Jung kauft Alt').

Wer wird gefördert

Das Programm 'RL Familienwohnen' des Freistaates Sachsen richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern, die selbstgenutztes Wohneigentum im Freistaat Sachsen schaffen möchten. Es fördert sowohl Einzelpersonen als auch Baugemeinschaften und zielt darauf ab, Wohneigentumsbildung zu unterstützen, insbesondere durch die Nutzung bestehender Immobilien und die Reduzierung von Leerstand.

Was wird gefördert

Die Richtlinie 'Familienwohnen' unterstützt vielfältige Vorhaben zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum. Dazu gehören der Neubau und Erwerb von Eigenheimen, die Modernisierung älterer Bestandsimmobilien sowie die Zwischenfinanzierung von Grundstückserwerben für Baugemeinschaften. Die förderfähigen Maßnahmen sind an spezifische Kostenobergrenzen und Wohnflächenbegrenzungen gebunden.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung im Rahmen der 'RL Familienwohnen' erfolgt in Form von öffentlichen Darlehen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Vorhaben und Haushaltszusammensetzung, mit spezifischen Zinssätzen und Tilgungsmodalitäten. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit der Zusatzförderung für Haushalte mit geringem Einkommen, schwerbehinderte Personen oder den Erwerb älterer Bestandsimmobilien.

Bedingungen und Voraussetzungen

Um eine Förderung aus der 'RL Familienwohnen' zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von spezifischen Bedingungen und Anforderungen erfüllen. Diese umfassen Einkommensgrenzen, Wohnflächenbegrenzungen, den Nachweis eines Eigenanteils sowie die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und die Sicherung des Darlehens im Grundbuch. Auch für Baugemeinschaften gelten besondere Nachweispflichten.

Antragsverfahren

Der Antrag für die 'RL Familienwohnen' ist über das SAB-Förderportal einzureichen, wobei der Projektstart erst nach Bewilligung erfolgen darf. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist die zuständige Bewilligungsstelle und prüft die Förderfähigkeit. Die Auszahlung der Darlehen erfolgt nach Baufortschritt oder Abschluss der Maßnahmen, und ein Verwendungsnachweis ist erforderlich.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm 'RL Familienwohnen' basiert auf einer Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und ist rechtlich im Wohnraumförderungsgesetz sowie in den Paragraphen der Sächsischen Haushaltsordnung verankert. Es berücksichtigt zudem die EU-Vorschriften für De-minimis-Beihilfen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50.000 € pro Kind, zusätzlich 30.000 € für geringes Einkommen, 15.000 € pro schwerbehinderter Person, 50.000 € für 'Jung kauft Alt'; Zwischenfinanzierung bis zu 500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Sachsen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Privatpersonen, Familien, Baugemeinschaften

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Website: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)