SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohnraumförderung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Rückzahlbarer Vorschuss

Das SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohnraumförderung richtet sich an Privatpersonen in Sachsen, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen, um- oder ausbauen beziehungsweise modernisieren möchten. Es bietet eine zusätzliche Finanzierung, wenn das Vorhaben bereits mit Mitteln der EU, des Bundes, des Landes oder der KfW gefördert wird, und ist ein Angebot der Sächsischen Aufbaubank zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung.

Wer wird gefördert

Dieses Programm der Sächsischen Aufbaubank (SAB) richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden oder Wohnungen in Sachsen. Es bietet Ergänzungsdarlehen zur Komplettierung der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum, sofern das Vorhaben bereits durch andere öffentliche Mittel gefördert wird. Ziel ist es, Privatpersonen bei der Realisierung ihrer Bau-, Kauf-, Umbau-, Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das Programm der Sächsischen Aufbaubank (SAB) fördert alle Wohnungsbauvorhaben, die bereits durch Mittel der Europäischen Union, des Bundes, des Landes oder der KfW unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Modernisierung, den Bau, Kauf, Umbau oder Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Der Fokus liegt auf der Ergänzung der Finanzierung für diese Projekte.

Art und Umfang der Förderung

Die SAB gewährt Ergänzungsdarlehen, deren Höhe und Zinsfestschreibungsdauer im Einzelfall zwischen Antragsteller und SAB vereinbart werden. Der Zinssatz wird zum Zeitpunkt der Darlehenszusage günstig festgelegt. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Annuitätenraten, wobei die Tilgung in der Regel ein Jahr nach Zusage beginnt.

Bedingungen und Anforderungen

Um förderberechtigt zu sein, müssen Antragsteller Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohnung sein und ihr Vorhaben muss bereits eine Förderung durch die EU, den Bund, das Land oder die KfW erhalten haben. Die Darlehen sind durch eine Grundschuld im Grundbuch abzusichern, und die finanzielle Tragfähigkeit der Belastung muss auf Dauer gewährleistet sein.

Antragsverfahren

Die Antragstellung für das SAB-Förderergänzungsdarlehen erfolgt direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) auf den dafür vorgesehenen Vordrucken. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Die SAB unterstützt Antragsteller mit allen notwendigen Unterlagen und bei der Beantragung.

Rechtsgrundlage

Das SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohnraumförderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie und dient der Ergänzung von bereits öffentlich geförderten Wohnungsbaumaßnahmen. Die Zugänglichkeit der offiziellen Dokumente ist über die Webseite der Sächsischen Aufbaubank gewährleistet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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