SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohnraumförderung
Das SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohnraumförderung richtet sich an Privatpersonen in Sachsen, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen, um- oder ausbauen beziehungsweise modernisieren möchten. Es bietet eine zusätzliche Finanzierung, wenn das Vorhaben bereits mit Mitteln der EU, des Bundes, des Landes oder der KfW gefördert wird, und ist ein Angebot der Sächsischen Aufbaubank zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung.
Wer wird gefördert
Dieses Programm der Sächsischen Aufbaubank (SAB) richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden oder Wohnungen in Sachsen. Es bietet Ergänzungsdarlehen zur Komplettierung der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum, sofern das Vorhaben bereits durch andere öffentliche Mittel gefördert wird. Ziel ist es, Privatpersonen bei der Realisierung ihrer Bau-, Kauf-, Umbau-, Ausbau- oder Modernisierungsvorhaben zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm der Sächsischen Aufbaubank (SAB) fördert alle Wohnungsbauvorhaben, die bereits durch Mittel der Europäischen Union, des Bundes, des Landes oder der KfW unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Modernisierung, den Bau, Kauf, Umbau oder Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Der Fokus liegt auf der Ergänzung der Finanzierung für diese Projekte.
Art und Umfang der Förderung
Die SAB gewährt Ergänzungsdarlehen, deren Höhe und Zinsfestschreibungsdauer im Einzelfall zwischen Antragsteller und SAB vereinbart werden. Der Zinssatz wird zum Zeitpunkt der Darlehenszusage günstig festgelegt. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Annuitätenraten, wobei die Tilgung in der Regel ein Jahr nach Zusage beginnt.
Bedingungen und Anforderungen
Um förderberechtigt zu sein, müssen Antragsteller Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohnung sein und ihr Vorhaben muss bereits eine Förderung durch die EU, den Bund, das Land oder die KfW erhalten haben. Die Darlehen sind durch eine Grundschuld im Grundbuch abzusichern, und die finanzielle Tragfähigkeit der Belastung muss auf Dauer gewährleistet sein.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für das SAB-Förderergänzungsdarlehen erfolgt direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) auf den dafür vorgesehenen Vordrucken. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Die SAB unterstützt Antragsteller mit allen notwendigen Unterlagen und bei der Beantragung.
Rechtsgrundlage
Das SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohnraumförderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie und dient der Ergänzung von bereits öffentlich geförderten Wohnungsbaumaßnahmen. Die Zugänglichkeit der offiziellen Dokumente ist über die Webseite der Sächsischen Aufbaubank gewährleistet.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)