Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) Offen
Das Programm „Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen“ des Freistaates Sachsen bietet Zuschüsse für vielfältige Projekte. Es zielt darauf ab, die Lebenslagen älterer Menschen zu verbessern und den Auswirkungen des demografischen Wandels entgegenzuwirken, indem es unter anderem Alltagsbegleitung, Pflegekoordination und innovative Modellvorhaben unterstützt. Dies hebt sich durch seine spezifische Ausrichtung auf die sächsische Demografie und die breite Palette an Förderbereichen ab, von direkter Alltagsunterstützung bis zu wissenschaftlich begleiteten Entwicklungen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an diverse Akteure im Freistaat Sachsen, die Vorhaben zur Verbesserung der Lebenslagen älterer Menschen und zur Abmilderung der demografischen Entwicklung umsetzen. Die Förderung umfasst gemeinnützige Organisationen, Kommunen, sowie natürliche und juristische Personen, die in den Bereichen Altenhilfe und Pflege aktiv sind, um die soziale Teilhabe und Versorgung älterer Menschen sicherzustellen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Projekten und Maßnahmen, die sich auf die Unterstützung und Teilhabe älterer Menschen im Freistaat Sachsen konzentrieren. Dies umfasst spezifische Dienstleistungen wie Alltagsbegleitung, die Etablierung von Pflegekoordinatoren und die Umsetzung regionaler Pflegebudgets. Des Weiteren werden überregionale Initiativen und wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben zur Entwicklung neuer Methoden gefördert. Die Unterstützung deckt in der Regel Personal- und Sachausgaben ab, mit spezifischen Förderquoten je nach Bereich.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschuss in verschiedenen Formen, abhängig vom spezifischen Förderbereich. Die Höhe der Zuwendung variiert von festen monatlichen Pauschalen für Alltagsbegleiter und Pflegekoordinatoren bis zu prozentualen Förderquoten von Personal- und Sachausgaben für überregionale Projekte und Modellvorhaben. Die maximale Förderhöhe kann 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben erreichen, wobei Mindestzuwendungssummen pro Einzelfall zu beachten sind.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Gewährung von Förderungen gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die sowohl den Antragsprozess als auch die Durchführung der Vorhaben betreffen. Hierzu gehören Fristen für die Antragstellung, Regelungen zum Projektbeginn, Vorgaben zur Datensicherheit und die Einhaltung haushaltsrechtlicher sowie beihilferechtlicher Bestimmungen, insbesondere der De-minimis-Regelung. Zudem sind Eigenmittelbeteiligungen des Antragstellers erforderlich, da eine Vollfinanzierung ausgeschlossen ist. Die Übermittlung von Unterlagen soll auch in elektronischer Form erfolgen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfordert die fristgerechte Einreichung der Unterlagen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Abhängig vom Förderbereich gibt es spezifische Stichtage oder eine Frist von drei Monaten vor Projektbeginn. Die Bewertung der Anträge erfolgt stets im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, und die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt in der Regel in mehreren Raten.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis des Förderprogramms ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Ergänzend dazu finden allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen sowie datenschutzrechtliche Vorgaben Anwendung. Diese Regelwerke gewährleisten die Legitimität und den Rahmen für die Durchführung der Fördermaßnahmen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Variiert: bis zu 80,00 €/Monat (Alltagsbegleiter), bis zu 40.000 €/Jahr (Pflegekoordinatoren), bis zu 50.000 €/Jahr (Regionale Pflegebudgets), bis zu 80% (Überregionale Projekte), bis zu 90% (Modellvorhaben).
Einsendeschluss:
30.09.2025, 31.03.2026
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Altenhilfe, Pflege, soziale Dienste
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Planung, Politikentwicklung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)