Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert Angehörige der Heilberufe, darunter Studierende, Weiterzubildende und Auszubildende, um die medizinische und pflegerische Versorgung sowie die Qualität des Gesundheitswesens zu verbessern. Das Programm unterstützt Fachärztliche Weiterbildung, Hebammen, Weiterbildungsverbünde und Modellvorhaben durch Zuschüsse für Personal- und Sachausgaben, teilweise auch für Investitionen.

Wer wird gefördert

Die Richtlinie "Förderung der Heilberufe" des Freistaates Sachsen richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren im Gesundheitswesen. Ziel ist die Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Freistaat Sachsen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen im Gesundheitswesen Sachsens, von der fachärztlichen Weiterbildung und der Unterstützung von Hebammen bis hin zu koordinierenden Verbünden und innovativen Modellvorhaben. Förderfähig sind hauptsächlich Personal- und Sachausgaben, in Ausnahmefällen auch Investitionen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe und Umfang je nach Förderbereich variieren. Es werden sowohl Pauschalen als auch Anteilsfinanzierungen gewährt, wobei in den meisten Fällen ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers erforderlich ist.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen gebunden, die die Durchführung des Vorhabens im Freistaat Sachsen, die Einhaltung von Eigenbeteiligungen und die Berücksichtigung von Beihilferegeln umfassen. Es gibt zudem detaillierte Anforderungen an Konzepte und Berichte sowie Regelungen zur Rückforderung bei Nichterfüllung der Pflichten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen. Die Antragsfristen variieren je nach Förderbereich, wobei einige Vorhaben eine Antragstellung vor Beginn erfordern, andere feste Stichtage haben oder auch nach Beginn beantragt werden können.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm "RL Heilberufe" basiert auf haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen und spezifischen Verordnungen zur Anwendung von EU-Beihilfen. Die Richtlinie selbst ist die primäre Rechtsgrundlage, die alle Förderbereiche und -bedingungen detailliert regelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

120.000,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Gesundheitswesen, Heilberufe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Prototypenentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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