Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen bietet ein umfassendes Förderprogramm zur Stärkung der Gesundheit, Prävention und Versorgung im Land. Es unterstützt Träger und Vorhaben in Bereichen wie Gesundheitsförderung, Hospiz- und Palliativversorgung, Traumaambulanzen und Infektionsprävention, um die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Freistaat Sachsen, die Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung durchführen. Es umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Forschungseinrichtungen mit dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung und die Versorgungsstrukturen in Sachsen zu verbessern.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Projekten in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention, Hospiz- und Palliativversorgung, Traumaambulanzen, Hygiene und Infektionsprävention sowie Modellvorhaben. Es deckt vorhabenbezogene Personal- und Sachausgaben ab und zielt auf die Entwicklung, Erprobung und Implementierung innovativer Ansätze im Gesundheits- und Sozialwesen ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss, primär als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung. Die Fördersätze betragen in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erforderlich ist. Für spezifische Vorhaben sind auch Pauschalbeträge oder feste Maximalsummen vorgesehen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Bewilligung der Förderung unterliegt spezifischen rechtlichen und administrativen Voraussetzungen, darunter die Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen, die Beachtung von De-minimis-Regelungen und die Sicherstellung von Eigenanteilen. Zudem müssen Projekte bestimmte fachliche Konzepte erfüllen und können an Zweckbindungsfristen geknüpft sein.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst die fristgerechte Einreichung von Anträgen bei der Landesdirektion Sachsen zu festgelegten Stichtagen. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, wobei fachliche Konzepte und die Einhaltung spezifischer Kriterien geprüft werden. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie Gesundheit und Versorgung" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und unterliegt den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen sowie relevanten EU-Beihilferegelungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; max. 37.000 € pro Hospizplatz

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025, 30.03.2026

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Gesundheit, Prävention, Soziales

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Landesdirektion Sachsen

Zusätzliche Partner:

Landesarbeitskreis Hospiz, Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V., Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verband e.V. (DHPV), Landkreise und kreisfreie Städte

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