Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung Offen
Dieses Programm des Landes Sachsen bietet Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die eine Krise erfolgreich überwunden haben. Es unterstützt die Finanzierung von Investitionen und betrieblichen Ausgaben zur nachhaltigen Existenzfestigung. Damit trägt es maßgeblich zur Stabilisierung und Stärkung der regionalen Wirtschaft bei.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Betriebsstätte oder Sitz im Freistaat Sachsen, die eine Krisensituation erfolgreich überwunden haben. Ziel ist es, diese gesundeten Unternehmen bei der nachhaltigen Existenzfestigung zu unterstützen und ihre Überlebensrate nach einer Krise wesentlich zu erhöhen. Die geografische Abdeckung ist auf das Bundesland Sachsen beschränkt.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt gesundete Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und betrieblichen Ausgaben zur Existenzfestigung. Die Mittel sind für Maßnahmen vorgesehen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärken und dessen nachhaltige Marktposition sichern.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen nach einer Krise. Die Höhe und Laufzeit der Darlehen sind klar definiert, um den spezifischen Bedürfnissen der Unternehmen gerecht zu werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Gewährung der Förderung sind spezifische rechtliche und finanzielle Bedingungen zu erfüllen. Diese betreffen unter anderem die Vorlage eines Insolvenzplans und die Einhaltung staatlicher Beihilferegeln.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für dieses Förderprogramm ist klar strukturiert und wird über die Sächsische Aufbaubank (SAB) abgewickelt. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Anträge im Rahmen ihrer Ermessensbefugnis.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie weiteren übergeordneten haushaltsrechtlichen und beihilferechtlichen Bestimmungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
1.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)