Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen
Der Freistaat Sachsen bietet mit diesem Förderprogramm Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Es ermöglicht die Gewährung von Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen sowie Zuschüssen zur Erstellung von Insolvenzplänen, um die Liquidität zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten und die langfristige Rentabilität wiederherzustellen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Primär werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt, in Ausnahmefällen auch größere Unternehmen von hoher struktur- und arbeitsmarktpolitischer Bedeutung. Ziel ist die Stützung der Liquidität, die Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität.
Was wird gefördert
Gefördert werden Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen. Dies umfasst die Bereitstellung von Darlehen zur Liquiditätsstützung und zur Umsetzung von Umstrukturierungsplänen sowie Zuschüsse zur Deckung der Kosten für die Erstellung von Insolvenzplänen oder Sanierungskonzepten. Die Förderung zielt darauf ab, die Unternehmen wieder rentabel zu machen und Arbeitsplätze zu sichern.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet sowohl Darlehen als auch Zuschüsse an. Darlehen können bis zu 2 Millionen Euro betragen und dienen der Rettung oder Umstrukturierung. Zuschüsse sind für die Erstellung von Insolvenzplänen vorgesehen und können bis zu 10.000 Euro bei einer Förderquote von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erreichen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, darunter die Existenz des Unternehmens am Markt für mindestens drei Jahre (für Darlehen), die Vorlage eines Umstrukturierungsplanes bei Umstrukturierungsdarlehen sowie die Einhaltung der De-minimis-Regelung für bestimmte Beihilfearten. Es gelten zudem Anforderungen an Eigenbeiträge und Lastenverteilung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen. Die SAB entscheidet über die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendung wird durch einen privatrechtlichen Darlehensvertrag gewährt.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf einer Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 8. Dezember 2015. Es ist zudem in verschiedene übergeordnete rechtliche Rahmenwerke eingebettet, die von der Sächsischen Haushaltsordnung bis zu europäischen Beihilferegelungen reichen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Sachsen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)