Mittelstandsförderung – B.III.2 – Projekte mit Modellcharakter
Der Freistaat Sachsen unterstützte Vorhaben zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen und zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Gefördert wurden anwendungsorientierte Studien und Maßnahmen, die einer größeren Anzahl von KMU zugutekamen. Die Förderung erfolgte als Zuschuss, konnte aber in speziellen Fällen auch als Darlehen gewährt werden.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an diverse sächsische Akteure, darunter kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kammern, Verbände, Hochschulen, Kommunen und natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft und die Verbesserung der Standortbedingungen für Unternehmen und Existenzgründungen im Freistaat.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Leistungsfähigkeit des sächsischen Mittelstands zu verbessern. Dazu gehören anwendungsorientierte Studien, Beratungsleistungen in Bereichen wie Unternehmensführung, Umweltmanagement und Digitalisierung, sowie die Markteinführung innovativer Produkte und die Erschließung internationaler Märkte.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet hauptsächlich Zuschüsse, in bestimmten Fällen aber auch Darlehen oder eine Kombination aus beidem an. Die Förderhöhe variiert je nach spezifischer Maßnahme, wobei Höchstgrenzen pro Projekt, Kalenderjahr oder über mehrere Jahre festgelegt sind.
Bedingungen und Anforderungen
Dieses Programm stellt spezifische Anforderungen an Antragsteller und Projekte, darunter eine angemessene Eigenbeteiligung, die fristgerechte Antragstellung vor Projektbeginn und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung. Zudem gibt es Vorschriften zur Unabhängigkeit der Leistungserbringer und zur Dokumentation der Maßnahmen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist vor Projektbeginn bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen. Die SAB prüft die Förderfähigkeit und entscheidet über die Förderwürdigkeit. Qualitätssicherer können den Prozess unterstützen, sind aber nicht zwingend.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung, ergänzt durch diverse haushaltsrechtliche, europäische und nationale Vorschriften. Es ist kein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen gegeben, die Entscheidung liegt im Ermessen der Bewilligungsstelle.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
500.000 €
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Kreativwirtschaft, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Mittelstand, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerk, Handel, Dienstleister, Kultur- und Kreativwirtschaft, Freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft (primär), Existenzgründer
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Planung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)