Mittelstandsförderung – B.III.2 – Projekte mit Modellcharakter

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Der Freistaat Sachsen unterstützte Vorhaben zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen und zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Gefördert wurden anwendungsorientierte Studien und Maßnahmen, die einer größeren Anzahl von KMU zugutekamen. Die Förderung erfolgte als Zuschuss, konnte aber in speziellen Fällen auch als Darlehen gewährt werden.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an diverse sächsische Akteure, darunter kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kammern, Verbände, Hochschulen, Kommunen und natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft und die Verbesserung der Standortbedingungen für Unternehmen und Existenzgründungen im Freistaat.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Leistungsfähigkeit des sächsischen Mittelstands zu verbessern. Dazu gehören anwendungsorientierte Studien, Beratungsleistungen in Bereichen wie Unternehmensführung, Umweltmanagement und Digitalisierung, sowie die Markteinführung innovativer Produkte und die Erschließung internationaler Märkte.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet hauptsächlich Zuschüsse, in bestimmten Fällen aber auch Darlehen oder eine Kombination aus beidem an. Die Förderhöhe variiert je nach spezifischer Maßnahme, wobei Höchstgrenzen pro Projekt, Kalenderjahr oder über mehrere Jahre festgelegt sind.

Bedingungen und Anforderungen

Dieses Programm stellt spezifische Anforderungen an Antragsteller und Projekte, darunter eine angemessene Eigenbeteiligung, die fristgerechte Antragstellung vor Projektbeginn und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung. Zudem gibt es Vorschriften zur Unabhängigkeit der Leistungserbringer und zur Dokumentation der Maßnahmen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Projektbeginn bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen. Die SAB prüft die Förderfähigkeit und entscheidet über die Förderwürdigkeit. Qualitätssicherer können den Prozess unterstützen, sind aber nicht zwingend.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung, ergänzt durch diverse haushaltsrechtliche, europäische und nationale Vorschriften. Es ist kein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen gegeben, die Entscheidung liegt im Ermessen der Bewilligungsstelle.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Kreativwirtschaft, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Mittelstand, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerk, Handel, Dienstleister, Kultur- und Kreativwirtschaft, Freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft (primär), Existenzgründer

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Planung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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