Förderung des Mittelstands durch Darlehen (Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand – FRL DFM)
Der Freistaat Sachsen bietet mit der Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) zinsgünstige Darlehen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft an. Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler bei Investitionen, der Festigung junger Unternehmen sowie der Finanzierung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben, teils kofinanziert durch den Just Transition Fund (JTF).
Wer wird gefördert
Diese Förderrichtlinie richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Existenzgründer und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken, Standortbedingungen zu verbessern und die Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft in den JTF-Regionen Sachsens abzufedern.
Was wird gefördert
Die Richtlinie umfasst verschiedene Fördergegenstände, die jeweils spezifische Projektarten unterstützen. Dies reicht von der Unternehmensgründung und -festigung über Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen, bis hin zur Umsetzung innovativer Ideen und digitaler Transformationen in Unternehmen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen, deren Höhe, Konditionen und benötigte Eigenanteile je nach dem spezifischen Förderbereich variieren. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung, die an bestimmte Höchstgrenzen gebunden ist.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die sich auf die Antragsstellung, die Projektdurchführung und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben beziehen. Dazu gehören Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Zweckbindungsfristen und spezifische Anforderungen an die jeweiligen Vorhaben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch, entweder direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder über eine kooperierende Hausbank. Die SAB ist die zentrale Antrags- und Bewilligungsstelle. Eine Kostenpflicht für das Bewilligungsverfahren besteht nicht.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Darlehen für den Mittelstand“ wird durch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr geregelt. Es ist rechtlich umfassend durch landes- und EU-rechtliche Bestimmungen sowie durch beihilferechtliche Verordnungen abgesichert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 2.500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, kreisfreie Städte Leipzig und Chemnitz)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Partnerbank (Hausbank)