Sächsische Landesstipendienverordnung – SächsLStipVO
Die Sächsische Landesstipendienverordnung bietet finanzielle Unterstützung für Forschungsvorhaben im Rahmen eines Graduiertenstudiums und für künstlerische Entwicklungsvorhaben im Meisterschülerstudium. Das Programm richtet sich an qualifizierte Studierende an Universitäten und Kunsthochschulen in Sachsen und zielt darauf ab, den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs zu fördern, wobei die Frauenförderung besonders berücksichtigt wird. Die Stipendien werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Reichweite der Sächsischen Landesstipendien
Die Sächsische Landesstipendienverordnung unterstützt besonders qualifizierte Studierende, die ein Graduierten- oder Meisterschülerstudium an Universitäten und Kunsthochschulen in Sachsen absolvieren. Das Programm zielt darauf ab, Forschungs- und künstlerische Entwicklungsvorhaben zu fördern und legt dabei einen besonderen Fokus auf die Frauenförderung an sächsischen Hochschulen.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Ausgaben
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für Forschungsvorhaben im Graduiertenstudium und künstlerische Entwicklungsvorhaben im Meisterschülerstudium. Die Förderung umfasst ein monatliches Stipendium, gegebenenfalls einen Kinderzuschlag sowie besondere Zuwendungen für projektbezogene Sach- und Reisekosten.
Art und Umfang der Förderung
Die Sächsische Landesstipendienverordnung bietet Stipendien als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Diese bestehen aus einem monatlichen Grundstipendium, einem möglichen Kinderzuschlag und besonderen Zuwendungen für projektbezogene Ausgaben. Die maximale Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung in Ausnahmefällen.
Bedingungen und Anforderungen für Sächsische Landesstipendien
Die Gewährung eines Sächsischen Landesstipendiums ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, darunter die Exklusivität der Förderung, die Einhaltung eines bestimmten Umfangs bei Nebentätigkeiten und die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums. Zudem bestehen spezifische Regeln bezüglich der Verwendung von Arbeitsmitteln und der Berücksichtigung von Frauen bei der Stipendienvergabe.
Antragsverfahren für Sächsische Landesstipendien
Der Antrag auf ein Sächsisches Landesstipendium ist beim zuständigen Studenten- oder Studierendenwerk einzureichen. Die Hochschule trifft eine entscheidende Vorabentscheidung basierend auf verschiedenen Kriterien, bevor das Studentenwerk den finalen Bescheid erlässt. Es gibt separate Antragsverfahren für die erstmalige Gewährung, Weitergewährung, Kinderzuschläge und besondere Zuwendungen.
Rechtsgrundlagen der Sächsischen Landesstipendien
Die Vergabe der Sächsischen Landesstipendien ist durch eine spezifische Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst geregelt. Diese Verordnung fußt auf dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz und der Sächsischen Haushaltsordnung, welche die rechtliche Basis für die Gewährung der Stipendien bildet.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.350 € monatlich (Grundstipendium), zusätzlich 100 € monatlich je Kind, bis zu 1.500 € für besondere Aufwendungen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland), Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Verwaltet von:
zuständiges Studenten- oder Studierendenwerk