Sächsische Landesstipendienverordnung – SächsLStipVO

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Sächsische Landesstipendienverordnung bietet finanzielle Unterstützung für Forschungsvorhaben im Rahmen eines Graduiertenstudiums und für künstlerische Entwicklungsvorhaben im Meisterschülerstudium. Das Programm richtet sich an qualifizierte Studierende an Universitäten und Kunsthochschulen in Sachsen und zielt darauf ab, den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs zu fördern, wobei die Frauenförderung besonders berücksichtigt wird. Die Stipendien werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Reichweite der Sächsischen Landesstipendien

Die Sächsische Landesstipendienverordnung unterstützt besonders qualifizierte Studierende, die ein Graduierten- oder Meisterschülerstudium an Universitäten und Kunsthochschulen in Sachsen absolvieren. Das Programm zielt darauf ab, Forschungs- und künstlerische Entwicklungsvorhaben zu fördern und legt dabei einen besonderen Fokus auf die Frauenförderung an sächsischen Hochschulen.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Ausgaben

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für Forschungsvorhaben im Graduiertenstudium und künstlerische Entwicklungsvorhaben im Meisterschülerstudium. Die Förderung umfasst ein monatliches Stipendium, gegebenenfalls einen Kinderzuschlag sowie besondere Zuwendungen für projektbezogene Sach- und Reisekosten.

Art und Umfang der Förderung

Die Sächsische Landesstipendienverordnung bietet Stipendien als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Diese bestehen aus einem monatlichen Grundstipendium, einem möglichen Kinderzuschlag und besonderen Zuwendungen für projektbezogene Ausgaben. Die maximale Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung in Ausnahmefällen.

Bedingungen und Anforderungen für Sächsische Landesstipendien

Die Gewährung eines Sächsischen Landesstipendiums ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, darunter die Exklusivität der Förderung, die Einhaltung eines bestimmten Umfangs bei Nebentätigkeiten und die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums. Zudem bestehen spezifische Regeln bezüglich der Verwendung von Arbeitsmitteln und der Berücksichtigung von Frauen bei der Stipendienvergabe.

Antragsverfahren für Sächsische Landesstipendien

Der Antrag auf ein Sächsisches Landesstipendium ist beim zuständigen Studenten- oder Studierendenwerk einzureichen. Die Hochschule trifft eine entscheidende Vorabentscheidung basierend auf verschiedenen Kriterien, bevor das Studentenwerk den finalen Bescheid erlässt. Es gibt separate Antragsverfahren für die erstmalige Gewährung, Weitergewährung, Kinderzuschläge und besondere Zuwendungen.

Rechtsgrundlagen der Sächsischen Landesstipendien

Die Vergabe der Sächsischen Landesstipendien ist durch eine spezifische Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst geregelt. Diese Verordnung fußt auf dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz und der Sächsischen Haushaltsordnung, welche die rechtliche Basis für die Gewährung der Stipendien bildet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.350 € monatlich (Grundstipendium), zusätzlich 100 € monatlich je Kind, bis zu 1.500 € für besondere Aufwendungen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland), Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Verwaltet von:

zuständiges Studenten- oder Studierendenwerk

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