Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Sächsische Hausarztstipendium bietet Medizinstudierenden in Sachsen eine monatliche Ausbildungsbeihilfe. Im Gegenzug verpflichten sich die Geförderten, nach Abschluss ihrer Facharztweiterbildung im ländlichen Raum Sachsens hausärztlich oder in Ausnahmefällen fachärztlich tätig zu werden. Das Programm zielt darauf ab, die ärztliche Versorgung in unterversorgten Gebieten des Freistaates langfristig zu sichern.

Wer wird gefördert?

Das Sächsische Hausarztstipendium richtet sich an Medizinstudierende, die sich nach ihrer Ausbildung im ländlichen Raum Sachsens als Hausärzte oder Fachärzte niederlassen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die ärztliche Versorgung in unterversorgten Gebieten des Freistaates zu sichern.

Was wird gefördert?

Das Stipendium unterstützt Medizinstudierende während ihrer Regelstudienzeit und beinhaltet die Verpflichtung zu studienbegleitenden Praktika sowie einer späteren Tätigkeit im ländlichen Sachsen. Es fördert damit die Ausbildung bis hin zur Niederlassung als Arzt in unterversorgten Gebieten.

Art und Umfang der Förderung

Das Sächsische Hausarztstipendium wird als monatlicher Zuschuss gewährt und unterstützt Studierende während ihrer Regelstudienzeit. Die Höhe und Dauer der finanziellen Unterstützung sind klar definiert und an die Erfüllung der Förderbedingungen geknüpft.

Bedingungen und Anforderungen

Für das Sächsische Hausarztstipendium gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die von Bewerbern und Stipendiaten erfüllt werden müssen. Dazu gehören studienbezogene Pflichten, Engagement in Patenschaftspraxen und eine langfristige Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit in bestimmten Regionen Sachsens.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Sächsische Hausarztstipendium ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen. Die Bewerbung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und durchläuft einen gemeinsamen Entscheidungsprozess.

Rechtsgrundlage

Die Förderung des Sächsischen Hausarztstipendiums basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Richtlinie legt die Bedingungen und den rechtlichen Rahmen für die Vergabe der Ausbildungsbeihilfen fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000 € pro Monat

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.11.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Freistaat Sachsen (außerhalb Dresden, Leipzig und Radebeul)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Medizinstudierende, Fachärztinnen und Fachärzte

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltet von:

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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