Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten
Das Sächsische Hausarztstipendium bietet Medizinstudierenden in Sachsen eine monatliche Ausbildungsbeihilfe. Im Gegenzug verpflichten sich die Geförderten, nach Abschluss ihrer Facharztweiterbildung im ländlichen Raum Sachsens hausärztlich oder in Ausnahmefällen fachärztlich tätig zu werden. Das Programm zielt darauf ab, die ärztliche Versorgung in unterversorgten Gebieten des Freistaates langfristig zu sichern.
Wer wird gefördert?
Das Sächsische Hausarztstipendium richtet sich an Medizinstudierende, die sich nach ihrer Ausbildung im ländlichen Raum Sachsens als Hausärzte oder Fachärzte niederlassen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die ärztliche Versorgung in unterversorgten Gebieten des Freistaates zu sichern.
Was wird gefördert?
Das Stipendium unterstützt Medizinstudierende während ihrer Regelstudienzeit und beinhaltet die Verpflichtung zu studienbegleitenden Praktika sowie einer späteren Tätigkeit im ländlichen Sachsen. Es fördert damit die Ausbildung bis hin zur Niederlassung als Arzt in unterversorgten Gebieten.
Art und Umfang der Förderung
Das Sächsische Hausarztstipendium wird als monatlicher Zuschuss gewährt und unterstützt Studierende während ihrer Regelstudienzeit. Die Höhe und Dauer der finanziellen Unterstützung sind klar definiert und an die Erfüllung der Förderbedingungen geknüpft.
Bedingungen und Anforderungen
Für das Sächsische Hausarztstipendium gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die von Bewerbern und Stipendiaten erfüllt werden müssen. Dazu gehören studienbezogene Pflichten, Engagement in Patenschaftspraxen und eine langfristige Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit in bestimmten Regionen Sachsens.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Sächsische Hausarztstipendium ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen. Die Bewerbung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und durchläuft einen gemeinsamen Entscheidungsprozess.
Rechtsgrundlage
Die Förderung des Sächsischen Hausarztstipendiums basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Richtlinie legt die Bedingungen und den rechtlichen Rahmen für die Vergabe der Ausbildungsbeihilfen fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.000 € pro Monat
Einsendeschluss:
15.11.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Freistaat Sachsen (außerhalb Dresden, Leipzig und Radebeul)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Medizinstudierende, Fachärztinnen und Fachärzte
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Verwaltet von:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Website: