Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 in Schleswig-Holstein bietet Start-up-Unternehmen mit innovativen und wachstumsorientierten Geschäftsmodellen finanzielle Unterstützung. Der Seed-Bonus und der SeedInvest-Bonus fördern spezifische Entwicklungs- und Investitionsvorhaben mit Zuschüssen von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Programm zielt darauf ab, die Innovationskraft im Land zu stärken und nachhaltige, klimafreundliche Wirtschaftsentwicklung voranzutreiben.

Wer wird gefördert

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 richtet sich an junge, innovative und wachstumsorientierte Startups in Schleswig-Holstein. Ziel ist es, deren Innovationsaktivitäten zu stärken und den Aufbau sowie die Skalierung ihrer Geschäftsmodelle zu unterstützen, insbesondere mit Blick auf nachhaltige Wertschöpfung und klimafreundliche Ansätze.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Vorhaben, die dem Aufbau und der Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Startups dienen, sowohl durch eigene Personalressourcen als auch durch Investitionen in wesentliche Betriebsmittel. Ein besonderer Fokus liegt auf der Verringerung von Treibhausgasemissionen, der Anpassung an den Klimawandel und der Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse und legt klare Grenzen für den Förderumfang sowie spezifische Projektlaufzeiten fest. Die Höhe der Förderung variiert je nach Bonusart und ist auf einen Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte formale und inhaltliche Kriterien erfüllen. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung von De-minimis-Regelungen und die Bereitschaft zur Einhaltung von Publizitäts- und Evaluierungsverpflichtungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für den Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus ist zweistufig. Es beginnt mit einem Projektvorschlag, gefolgt von einem formalen Förderantrag nach positiver Bewertung. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf dem Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 und ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein verankert. Sie unterliegt zudem umfassenden europäischen und nationalen haushalts- und beihilferechtlichen Bestimmungen.

Ähnliche Programme

#Startup-Förderung Schleswig-Holstein#Innovationsförderung KMU#Seed-Bonus#SeedInvest-Bonus#EFRE Förderung#Geschäftsmodell Skalierung#Prototypenentwicklung#Produktfertigung#Kleine Unternehmen Schleswig-Holstein#Wachstumsorientierte Geschäftsmodelle#Forschung und Entwicklung Zuschuss#Klimaschutz Innovationen#Nachhaltige Wertschöpfung#Digitalisierung Schleswig-Holstein#Dekarbonisierung Förderung#Landesprogramm Wirtschaft#WTSH Förderung#Unternehmensentwicklung SH

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Max. 120.000 € (Seed-Bonus), max. 50.000 € (SeedInvest-Bonus)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kleine Start-up-Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht älter als 5 Jahre sind und ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

0 x 0
XS