Sozialer Zusammenhalt
Das Land Berlin fördert integrierte Quartiersentwicklung in Gebieten mit besonderen sozialen Integrationsaufgaben. Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ vergibt Zuschüsse für bauliche und soziointegrative Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern wie Nachbarschaft, Bildung, öffentlicher Raum und Gesundheit. Ziel ist die Stabilisierung und Potenzialentwicklung in diesen Gebieten, um selbsttragende Projekt- und Netzwerkstrukturen zu verstetigen.
Wer wird gefördert
Das Programm Sozialer Zusammenhalt fördert Projekte zur integrierten Quartiersentwicklung in Berlin. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden, die in den vom Berliner Senat festgelegten Fördergebieten tätig sind oder diesen wichtige Versorgungsfunktionen bieten. Ziel ist die ganzheitliche Stabilisierung und Entwicklung von Gebieten mit besonderen sozialen Integrationsaufgaben.
Was wird gefördert
Gefördert werden bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung in Berlin. Die Förderung erfolgt über drei Quartiersfonds (Baufonds, Projektfonds, Aktionsfonds) und umfasst verschiedene Handlungsfelder von der Integration bis zum Klimaschutz. Grundsätzlich sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben förderfähig, wobei spezifische Regelungen für Pauschalen existieren.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss, meist in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe der Förderung variiert je nach Antragsteller: Bezirke können bis zu 100 Prozent der Kosten erhalten, während private Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent leisten müssen. Eine feste Projektlaufzeit wird nicht vorgegeben, stattdessen gilt eine Zweckbindungsfrist von 5, bei Baumaßnahmen von mindestens 10 Jahren.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderfähigkeit müssen Projekte mit dem Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) übereinstimmen und die Zustimmung lokaler Bürgergremien erhalten. Der Maßnahmenbeginn ist erst nach Bewilligung zulässig, Ausnahmen sind möglich. Antragstellende juristische Personen müssen sich in der Transparenzdatenbank registrieren. Es gelten zudem Regelungen zum Mindestlohn, Nutzungsrechten und Haushaltsvorbehalt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren gliedert sich in ein Vorverfahren, bei dem eine Projektskizze eingereicht wird, und die eigentliche förmliche Antragstellung. Die Bewilligung obliegt dem zuständigen Bezirksamt, das nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel entscheidet. Externe Dienstleister unterstützen bei der Prüfung der Anträge und Verwendungsnachweise.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis des Programms Sozialer Zusammenhalt bildet die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fördermitteln im Programm Sozialer Zusammenhalt (VV SoZus 2021). Ergänzend finden weitere landes- und gegebenenfalls bundes- oder europarechtliche Bestimmungen Anwendung. Die Veröffentlichung der maßgeblichen Dokumente erfolgt im Amtsblatt für Berlin.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100% für Bezirke, bei privaten Antragstellern 90% (mindestens 10% Eigenanteil)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Verwaltet von:
Zuständiges Bezirksamt, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Abteilung IV)
Zusätzliche Partner:
Externer Prüfdienstleister