Spitzencluster Förderrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen foerdert hochinnovative Einzel- und Verbundvorhaben in Spitzenclustern. Ziel ist die Ueberfuehrung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse in wirtschaftlich verwertbare Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zur Staerkung der Wettbewerbsfaehigkeit in NRW. Die Foerderung erfolgt als nicht rueckzahlbarer Zuschuss.

Wer wird gefoerdert

Das Programm "Spitzencluster Foerderrichtlinie" richtet sich an diverse Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen, die durch Kooperationen ihre Innovationskraft staerken wollen. Es unterstuetzt hochinnovative Projekte und deren wirtschaftliche Verwertung innerhalb der Landesgrenzen.

Was wird gefoerdert

Die "Spitzencluster Foerderrichtlinie" konzentriert sich auf hochinnovative Projekte, die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung in marktaehnliche Anwendungen umwandeln. Dies umfasst verschiedene Entwicklungsstadien von der industriellen Forschung bis zur experimentellen Entwicklung sowie innovationsfoerdernde Begleitmassnahmen und die Entwicklung von Normen und Standards.

Art und Umfang der Foerderung

Das Programm bietet nicht rueckzahlbare Zuschuesse mit variablen Foerderhoechstsaetzen, die von der Unternehmensgroesse und dem Foerdergegenstand abhaengen. Es handelt sich um eine Projektfoerderung auf Basis der Anteilsfinanzierung.

Bedingungen und Anforderungen

Die Foerderung ist an spezifische Bedingungen geknuepft, darunter die Projektumsetzung in Nordrhein-Westfalen und die Bevorzugung von Verbundvorhaben. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch den Beihilferegeln, insbesondere der De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und basiert auf Wettbewerben oder themenorientierten Aufrufen, wobei in Ausnahmefaellen auch unabhaengige Projektfoerderungen moeglich sind. Die Bewertung erfolgt anhand klar definierter Kriterien in Bezug auf Exzellenz, Effekte und Projektstruktur.

Rechtsgrundlage

Die "Spitzencluster Foerderrichtlinie" basiert auf einem Runderlass des Ministeriums fuer Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und ist an diverse europaeische und landesrechtliche Beihilferegelungen gebunden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 80 Prozent der beihilfefaehigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium fuer Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Verwaltet von:

Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich TRI

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