Spitzencluster Förderrichtlinie
Das Land Nordrhein-Westfalen foerdert hochinnovative Einzel- und Verbundvorhaben in Spitzenclustern. Ziel ist die Ueberfuehrung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse in wirtschaftlich verwertbare Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zur Staerkung der Wettbewerbsfaehigkeit in NRW. Die Foerderung erfolgt als nicht rueckzahlbarer Zuschuss.
Wer wird gefoerdert
Das Programm "Spitzencluster Foerderrichtlinie" richtet sich an diverse Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen, die durch Kooperationen ihre Innovationskraft staerken wollen. Es unterstuetzt hochinnovative Projekte und deren wirtschaftliche Verwertung innerhalb der Landesgrenzen.
Was wird gefoerdert
Die "Spitzencluster Foerderrichtlinie" konzentriert sich auf hochinnovative Projekte, die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung in marktaehnliche Anwendungen umwandeln. Dies umfasst verschiedene Entwicklungsstadien von der industriellen Forschung bis zur experimentellen Entwicklung sowie innovationsfoerdernde Begleitmassnahmen und die Entwicklung von Normen und Standards.
Art und Umfang der Foerderung
Das Programm bietet nicht rueckzahlbare Zuschuesse mit variablen Foerderhoechstsaetzen, die von der Unternehmensgroesse und dem Foerdergegenstand abhaengen. Es handelt sich um eine Projektfoerderung auf Basis der Anteilsfinanzierung.
Bedingungen und Anforderungen
Die Foerderung ist an spezifische Bedingungen geknuepft, darunter die Projektumsetzung in Nordrhein-Westfalen und die Bevorzugung von Verbundvorhaben. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch den Beihilferegeln, insbesondere der De-minimis-Verordnung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und basiert auf Wettbewerben oder themenorientierten Aufrufen, wobei in Ausnahmefaellen auch unabhaengige Projektfoerderungen moeglich sind. Die Bewertung erfolgt anhand klar definierter Kriterien in Bezug auf Exzellenz, Effekte und Projektstruktur.
Rechtsgrundlage
Die "Spitzencluster Foerderrichtlinie" basiert auf einem Runderlass des Ministeriums fuer Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und ist an diverse europaeische und landesrechtliche Beihilferegelungen gebunden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 80 Prozent der beihilfefaehigen Ausgaben
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Germany)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium fuer Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Verwaltet von:
Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich TRI
Website: