Sportförderrichtlinie
Die Sportförderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung des Breiten-, Vereins- und Leistungssports in der Region. Sie ermöglicht Sportorganisationen, insbesondere dem Landessportbund und seinen angeschlossenen Vereinen, Zuschüsse für vielfältige Aktivitäten wie Sportgeräteanschaffungen, Meisterschaften, Ausbildungen und Jugendarbeit zu erhalten. Das Programm hebt sich durch seine direkte Adressierung des Landessportbundes als Hauptzuwendungsempfänger mit Weiterleitungspflichten an die Basisorganisationen hervor.
Wer wird gefördert?
Die Sportförderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt Sportorganisationen, insbesondere den Landessportbund Rheinland-Pfalz und dessen angeschlossene Vereine und Verbände. Das Programm zielt darauf ab, den Breiten- und Vereinssport, Leistungs- und Spitzensport, das Ausbildungs- und Lehrwesen sowie die Sportjugend in Rheinland-Pfalz zu stärken.
Was wird gefördert?
Die Sportförderrichtlinie unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen im Sportbereich, von der Anschaffung von Sportgeräten über die Ausrichtung von Meisterschaften bis hin zur Aus- und Fortbildung von Übungsleitern. Ausgeschlossen sind primär kommerzielle Projekte, Schulsportveranstaltungen sowie Sponsoring und Preisgelder.
Art und Umfang der Förderung
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Zuwendungen in Form von Zuschüssen, sowohl als Pauschalen Aufwendungsersatz (Grundförderung) als auch für die Projektförderung. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme, wobei in Ausnahmefällen eine Vollfinanzierung möglich ist.
Bedingungen und Anforderungen
Die Bewilligung und Weiterleitung von Fördermitteln ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter der Abschluss von Zuwendungsverträgen, die Erbringung angemessener Eigenleistungen durch die Sportorganisationen und die Einhaltung strenger Regeln zur Bildung von Rückstellungen und Rücklagen. Ein Projektbeginn vor der Förderzusage ist unzulässig.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Sportförderrichtlinie umfasst die Vorlage vorläufiger Haushaltspläne und die schriftliche Antragstellung für Grund- und Projektförderung. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid, gefolgt von detaillierten Verwendungsnachweisen und Prüfungen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) oder den Rechnungshof Rheinland-Pfalz.
Rechtsgrundlage
Die Sportförderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz basiert auf dem Sportförderungsgesetz und der Landeshaushaltsordnung. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Autorität und die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen im sportlichen Bereich sicher.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium des Innern und für Sport
Verwaltet von:
Ministerium des Innern und für Sport
Website: