Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)
Das Land Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit dem Bund Gemeinden bei der Umsetzung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Ziel ist die nachhaltige Stärkung von Stadt- und Ortskernen sowie die Behebung städtebaulicher Missstände. Antragsberechtigt sind Gemeinden und unter bestimmten Bedingungen auch private Eigentümer oder Investoren.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an Gemeinden, Zweck- und Planungsverbände in Baden-Württemberg zur Umsetzung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eigentümer und Investoren von förderfähigen Vorhaben innerhalb der in das Programm aufgenommenen Städte oder Gemeinden einen Zuschuss erhalten. Ziel ist die Behebung städtebaulicher Missstände, die Stärkung der Innenentwicklung und die nachhaltige Gestaltung lebenswerter Quartiere.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt umfassende städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die darauf abzielen, Missstände zu beheben und die funktionale sowie gestalterische Qualität von Stadt- und Ortskernen zu verbessern. Dies umfasst ein breites Spektrum von der Vorbereitung und Entwicklung von Konzepten bis hin zu konkreten Ordnungs- und Baumaßnahmen, die unter anderem die Infrastruktur, den Wohnungsbau, die Gebäudesanierung und ökologische Aspekte adressieren.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung für Gemeinden. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent des festgelegten Förderrahmens. Es gibt spezifische Förderobergrenzen für einzelne Maßnahmen wie die Schaffung von öffentlichen Stellplätzen oder den Wohnungsneubau.
Bedingungen und Anforderungen
Wesentliche Bedingungen für die Förderung sind die Aufnahme der städtebaulichen Maßnahme in ein Förderprogramm und die förmliche Festlegung des Erneuerungsgebiets, ergänzt durch ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept. Für die Antragstellung und Durchführung sind spezifische Fristen und Dokumentationspflichten einzuhalten. Besondere Regeln gelten für die Vergabe von Aufträgen, die Verwendung von Fördermitteln sowie für eventuell anfallende Betriebsverlagerungskosten, die der De-minimis-Regelung unterliegen können.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden und erfordert die digitale Einreichung über das zuständige Regierungspräsidium an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Anträge werden umfassend geprüft, und die finale Entscheidung über die Programmaufnahme erfolgt durch das Ministerium.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm stützt sich auf die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR). Diese Richtlinie wird durch weitere landes- und bundesgesetzliche Grundlagen ergänzt, die den Rahmen für die Programmabwicklung und die Verwaltung der Zuwendungen bilden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
60 % des festgelegten Förderrahmens
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen
Begünstigte:
Gemeinden, Zweck- und Planungsverbände sowie Eigentümerinnen und Eigentümer/Investorinnen und Investoren
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Bund
Verwaltet von:
zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg