Zuwendungen für den Sportstättenbau (SportstbRL M-V)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert über die Sportstättenbaurichtlinie (SportstbRL M-V) Investitionen in kommunale und vereinseigene Sportstätten. Mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) sowie Landes- und Bundesmitteln werden Modernisierungen, Sanierungen, Neubauten und Ausstattungen von Sportanlagen bezuschusst. Das Programm zielt darauf ab, die Sportinfrastruktur im Land zu verbessern und den sportfachlichen Bedarf zu decken.

Wer wird gefördert?

Diese Richtlinie unterstützt eine breite Palette von Antragstellern in Mecklenburg-Vorpommern, die im Bereich des Sportstättenbaus aktiv sind. Förderberechtigt sind sowohl kommunale Träger als auch gemeinnützige Sportorganisationen, Sportvereine und der Landessportbund selbst. Das Programm zielt darauf ab, die Entwicklung des ländlichen Raums sowie den Spitzensport zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vielfältige Baumaßnahmen und Ausstattungen für Sportstätten. Dazu gehören nicht nur Kernsportanlagen, sondern auch Spezialsportanlagen, Funktionsgebäude und Anlagen für Spiel, Sport und Bewegung. Die Maßnahmen sollen den aktuellen Normen und Richtlinien entsprechen und zur nachhaltigen Entwicklung der Sportinfrastruktur beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Antragsteller und Kofinanzierungsmodell, kann aber bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Für bestimmte Maßnahmen sind Mindestausgaben vorgeschrieben, um eine Förderung zu erhalten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Gewährung von Zuwendungen müssen bestimmte rechtliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören der Nachweis eines sportfachlichen Bedarfs, die Einhaltung von Bauvorschriften bezüglich Barrierefreiheit und Normen für den Sportstättenbau sowie die Sicherstellung der Nutzungsrechte am Grundstück.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und unterscheidet sich je nach Antragstellertyp. In der ersten Stufe wird ein formloser Informationsantrag beim zuständigen Ministerium oder dem Landessportbund eingereicht. Nach positiver Prüfung folgt in der zweiten Stufe der vollständige Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für den Sportstättenbau (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V)" und wird durch verschiedene europäische und nationale Verordnungen, insbesondere im Kontext des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), sowie das Landeshaushalts- und Sportfördergesetz ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport + Sportstätten

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bundesministerium des Innern

Verwaltet von:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Zusätzliche Partner:

Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V., Stadt- und Kreissportbünde

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