Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien – StäBauFRL)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Gemeinden gemeinsam mit dem Bund bei städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen. Das Programm fördert Investitionen in die Stadt- und Ortskerne, den sozialen Zusammenhalt in Quartieren sowie nachhaltige Erneuerung für lebenswerte Räume. Es ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung der Kommunen bei ihren Selbstverwaltungsaufgaben im Bereich der Stadtentwicklung.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen durchführen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden zu unterstützen und ihre städtebauliche Entwicklung nachhaltig zu gestalten. Ein zentrales Element ist die Vorlage eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) oder eines überörtlich bzw. regional integrierten Entwicklungskonzepts.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine breite Palette von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen, von der Vorbereitung und Abwicklung über Ordnungs- bis hin zu Baumaßnahmen. Hierbei liegt der Fokus auf der Revitalisierung städtischer Gebiete und der Anpassung an demografische und ökologische Herausforderungen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe je nach Programmbereich variiert, aber typischerweise bis zu zwei Drittel der förderfähigen Ausgaben abdeckt. Die Projektlaufzeit ist an die jeweilige Gesamtmaßnahme gebunden und endet mit deren Abschluss.

Bedingungen und Voraussetzungen

Für die Gewährung der Förderung müssen Gemeinden bestimmte rechtliche, finanzielle und konzeptionelle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Vorlage eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung von Vorschriften zur Barrierefreiheit und zum Klimaschutz.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss jährlich bis zum 30. November für das folgende Programmjahr eingereicht werden. Der gesamte Prozess, von der Antragstellung über die Prüfung bis zur Bewilligung und Auszahlung, erfolgt über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium.

Rechtliche Grundlagen

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt geregelt und basiert auf einer Reihe von übergeordneten Gesetzen und Verordnungen, die den Rahmen für die städtebauliche Erneuerung und die Vergabe von Zuwendungen bilden. Die maßgebenden Texte sind öffentlich zugänglich.

Ähnliche Programme

#Städtebauförderung Sachsen-Anhalt#städtische Erneuerung#Kommunen Förderung#Stadtentwicklung Zuschuss#Sachsen-Anhalt Gemeinden#Städtebau Denkmalschutz#Soziale Stadt Programme#Stadtumbau Finanzierung#städtische Infrastruktur#Quartiersentwicklung#Barrierefreiheit Städtebau#Klimaschutz Städtebau#Energieeffizienz Stadt#Zentrenentwicklung#ländliche Gemeinden Förderung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 2/3 der förderfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.11.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Wasser- und Abfallwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gemeinden

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, Bund

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

0 x 0
XS