Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien – StäBauFRL)
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Gemeinden gemeinsam mit dem Bund bei städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen. Das Programm fördert Investitionen in die Stadt- und Ortskerne, den sozialen Zusammenhalt in Quartieren sowie nachhaltige Erneuerung für lebenswerte Räume. Es ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung der Kommunen bei ihren Selbstverwaltungsaufgaben im Bereich der Stadtentwicklung.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen durchführen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden zu unterstützen und ihre städtebauliche Entwicklung nachhaltig zu gestalten. Ein zentrales Element ist die Vorlage eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) oder eines überörtlich bzw. regional integrierten Entwicklungskonzepts.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine breite Palette von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen, von der Vorbereitung und Abwicklung über Ordnungs- bis hin zu Baumaßnahmen. Hierbei liegt der Fokus auf der Revitalisierung städtischer Gebiete und der Anpassung an demografische und ökologische Herausforderungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe je nach Programmbereich variiert, aber typischerweise bis zu zwei Drittel der förderfähigen Ausgaben abdeckt. Die Projektlaufzeit ist an die jeweilige Gesamtmaßnahme gebunden und endet mit deren Abschluss.
Bedingungen und Voraussetzungen
Für die Gewährung der Förderung müssen Gemeinden bestimmte rechtliche, finanzielle und konzeptionelle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Vorlage eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung von Vorschriften zur Barrierefreiheit und zum Klimaschutz.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss jährlich bis zum 30. November für das folgende Programmjahr eingereicht werden. Der gesamte Prozess, von der Antragstellung über die Prüfung bis zur Bewilligung und Auszahlung, erfolgt über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt geregelt und basiert auf einer Reihe von übergeordneten Gesetzen und Verordnungen, die den Rahmen für die städtebauliche Erneuerung und die Vergabe von Zuwendungen bilden. Die maßgebenden Texte sind öffentlich zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 2/3 der förderfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
30.11.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Wasser- und Abfallwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Gemeinden
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, Bund
Verwaltet von:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Website: