Starthaus Coachingprogramm (BRUT)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Starthaus Coachingprogramm in Bremen bietet innovative Unterstützung für angehende Gründerinnen und Gründer. Es kombiniert intensive Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, um die Entwicklung technologieorientierter oder wissensbasierter Geschäftsideen in der Pre-Seed bis Seed-Phase zu fördern und eine erfolgreiche Unternehmensgründung im Land Bremen zu ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Das Starthaus Coachingprogramm richtet sich an fachlich qualifizierte Existenzgründerinnen und -gründer mit innovativen, technologieorientierten oder wissensbasierten Gründungsideen im Land Bremen. Ziel ist die Unterstützung in der Gründungsvorbereitungsphase bis zur Seed-Phase, um eine erfolgreiche Vollerwerbsexistenz zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Dienstleistungs- und Produktideen, die auf der Fachkompetenz der Gründer basieren. Der Fokus liegt auf der Entwicklung des Geschäftskonzepts und der Vorbereitung auf die Unternehmensgründung durch ein strukturiertes Coachingprogramm und Meilenstein-basierte Zuschüsse.

Art und Umfang der Förderung

Das Starthaus Coachingprogramm bietet eine Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der mit einem umfassenden, 12-monatigen Coachingprogramm verbunden ist. Der maximale Zuschuss beträgt 8.500 EUR und ist an das erfolgreiche Absolvieren von vier definierten Meilensteinen gebunden.

Bedingungen und Anforderungen

Die Teilnahme am Starthaus Coachingprogramm ist an spezifische Voraussetzungen gebunden, die die Gründungsphase, die Art der Geschäftsidee und das Engagement der Antragstellenden betreffen. Eine feste Gründungsabsicht in Bremen sowie das noch nicht weit fortgeschrittene Stadium der unternehmerischen Tätigkeit sind dabei entscheidend.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Starthaus Coachingprogramm ist in einem dreistufigen Prozess organisiert, der eine Kurzbewerbung, ein persönliches Auswahlgespräch und die Einreichung eines Vollantrags umfasst. Die Bewerbungsfristen sind halbjährlich festgelegt.

Rechtsgrundlage

Das Coachingprogramm basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Landes Bremen und wird durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen gewährt. Es unterliegt den geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen und dem Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetz.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

8.500 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.08.2025, 31.01.2026

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bremen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründer/innen, Startups

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Planung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen

Verwaltet von:

BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH, Starthaus Bremen

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