Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase (Richtlinie Gründungsstipendium)
Das Land Niedersachsen fördert innovative, digitale oder wissensorientierte Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase durch personenbezogene Stipendien. Dieses Programm ermöglicht Gründenden, sich vollumfänglich ihrer Geschäftsidee zu widmen, indem es Ausgaben zur Unternehmensgründung und zum Lebensunterhalt deckt. Ziel ist die Stärkung der Gründungsdynamik in Niedersachsen durch gezielte Unterstützung und Coaching.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung des Gründungsstipendiums Niedersachsen
Das Gründungsstipendium Niedersachsen richtet sich an natürliche Personen, die innovative, digitale oder wissensorientierte Unternehmen im Land gründen möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Gründungsdynamik in Niedersachsen zu stärken, indem es Gründende in den frühen Phasen ihrer Unternehmensentwicklung unterstützt.
Was wird gefördert: Fördergegenstand und Projektphasen des Gründungsstipendiums
Das Gründungsstipendium Niedersachsen fördert gezielt die Entwicklung und Realisierung innovativer, digitaler oder wissensorientierter Geschäftsideen in den frühen Gründungsphasen. Es unterstützt die Kosten der Unternehmensgründung und den Lebensunterhalt der Gründenden.
Art und Umfang der Förderung: Stipendienhöhe und Laufzeit
Das Gründungsstipendium Niedersachsen wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. Es bietet monatliche finanzielle Unterstützung, deren Höhe vom Ausbildungsstatus abhängt, und ist auf eine maximale Laufzeit von zehn Monaten begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen: Richtlinien und Verpflichtungen des Gründungsstipendiums
Für die Gewährung des Gründungsstipendiums Niedersachsen gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Gründungsstatus, der Begleitung durch eine Institution und der Einhaltung von De-minimis-Regelungen. Zudem sind Regelungen zur Mittelverwendung und zum Reporting zu beachten.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum Gründungsstipendium
Das Antragsverfahren für das Gründungsstipendium Niedersachsen umfasst die Einreichung erforderlicher Unterlagen über das Kundenportal der NBank und eine Auswahlentscheidung basierend auf einem Scoring-Modell, möglicherweise durch eine Jury. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Vergabe der Stipendien.
Rechtsgrundlage: Autorisierung und Steuerung des Gründungsstipendiums
Das Gründungsstipendium Niedersachsen basiert auf spezifischen Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und wird durch europäische Beihilferechtsvorschriften ergänzt. Diese Rechtsgrundlagen stellen die Legitimität und die Rahmenbedingungen des Förderprogramms sicher.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.200 € monatlich
Einsendeschluss:
31.03.2027
Offen bis:
30.04.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)