Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase (Richtlinie Gründungsstipendium)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert innovative, digitale oder wissensorientierte Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase durch personenbezogene Stipendien. Dieses Programm ermöglicht Gründenden, sich vollumfänglich ihrer Geschäftsidee zu widmen, indem es Ausgaben zur Unternehmensgründung und zum Lebensunterhalt deckt. Ziel ist die Stärkung der Gründungsdynamik in Niedersachsen durch gezielte Unterstützung und Coaching.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung des Gründungsstipendiums Niedersachsen

Das Gründungsstipendium Niedersachsen richtet sich an natürliche Personen, die innovative, digitale oder wissensorientierte Unternehmen im Land gründen möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Gründungsdynamik in Niedersachsen zu stärken, indem es Gründende in den frühen Phasen ihrer Unternehmensentwicklung unterstützt.

Was wird gefördert: Fördergegenstand und Projektphasen des Gründungsstipendiums

Das Gründungsstipendium Niedersachsen fördert gezielt die Entwicklung und Realisierung innovativer, digitaler oder wissensorientierter Geschäftsideen in den frühen Gründungsphasen. Es unterstützt die Kosten der Unternehmensgründung und den Lebensunterhalt der Gründenden.

Art und Umfang der Förderung: Stipendienhöhe und Laufzeit

Das Gründungsstipendium Niedersachsen wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. Es bietet monatliche finanzielle Unterstützung, deren Höhe vom Ausbildungsstatus abhängt, und ist auf eine maximale Laufzeit von zehn Monaten begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen: Richtlinien und Verpflichtungen des Gründungsstipendiums

Für die Gewährung des Gründungsstipendiums Niedersachsen gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Gründungsstatus, der Begleitung durch eine Institution und der Einhaltung von De-minimis-Regelungen. Zudem sind Regelungen zur Mittelverwendung und zum Reporting zu beachten.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum Gründungsstipendium

Das Antragsverfahren für das Gründungsstipendium Niedersachsen umfasst die Einreichung erforderlicher Unterlagen über das Kundenportal der NBank und eine Auswahlentscheidung basierend auf einem Scoring-Modell, möglicherweise durch eine Jury. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Vergabe der Stipendien.

Rechtsgrundlage: Autorisierung und Steuerung des Gründungsstipendiums

Das Gründungsstipendium Niedersachsen basiert auf spezifischen Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und wird durch europäische Beihilferechtsvorschriften ergänzt. Diese Rechtsgrundlagen stellen die Legitimität und die Rahmenbedingungen des Förderprogramms sicher.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.200 € monatlich

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.03.2027

Offen bis

Offen bis:

30.04.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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