Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)
Das Land Schleswig-Holstein fördert Projekte zur Darstellung des Innovations-, Technologie- und Technologietransferpotenzials. Ziel ist es, den Technologiestandort Schleswig-Holstein zu stärken und Anknüpfungspunkte für die gewerbliche Wirtschaft und Wissenschaft zu schaffen.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren in Schleswig-Holstein, die mit Technologie, Innovation und Technologietransfer befasst sind. Dazu gehören Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie diverse Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Verbände und Organisationen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung. Das übergeordnete Ziel ist es, das Innovationspotenzial des Landes darzustellen und damit den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern, um die Attraktivität technologiebetonter Branchen zu steigern.
Was wird gefördert
Gefördert werden Maßnahmen im Technologiebereich, die das Innovationspotenzial Schleswig-Holsteins präsentieren und den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft stärken. Die Förderung konzentriert sich auf spezifische Spezialisierungsfelder und deckt eine Reihe von Kostenkategorien ab, um die Durchführung von Ausstellungen, Veranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zu ermöglichen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, primär als Anteilfinanzierung, wobei die Förderhöhe je nach Antragsteller variiert. Die Komplementärfinanzierung kann durch Barmittel, geldwerte Leistungen oder eingeworbene Drittmittel erfolgen.
Bedingungen und Anforderungen
Um förderfähig zu sein, müssen Projekte besondere landespolitische Interessen erfüllen und ihre Gesamtfinanzierung sichern. Es gelten spezifische Bedingungen für die Antragstellung und -abwicklung, einschließlich der Einhaltung der De-minimis-Regelung.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess beginnt mit der Einreichung einer Ideen- oder Projektskizze, gefolgt von einem förmlichen Antrag bei der WTSH. Die Anträge werden geprüft, und über die Förderung wird nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein und wird durch allgemeine Haushaltsvorschriften sowie europäische Beihilferegeln untermauert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 75 Prozent, für Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Erneuerbare Energien, Umwelttechnologie, Lebensmittelverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung
Begünstigte:
Technologie, Innovation, Technologietransfer
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
Verwaltet von:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)