Richtlinie Außenwirtschaftsförderung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Thüringen Außenwirtschaftsförderung unterstützt Unternehmen aus Thüringen dabei, ihre Präsenz auf internationalen Märkten auszubauen. Das Programm bietet Zuschüsse für Messebeteiligungen und die Anbahnung von Geschäftskontakten im Ausland. Ziel ist es, das Wachstum und die Beschäftigung in Thüringen durch eine stärkere Internationalisierung der Wirtschaft nachhaltig zu fördern.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die allgemeinen Förderberechtigungen für die Thüringen Außenwirtschaftsförderung. Er spezifiziert, welche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen Unterstützung für die Erschließung internationaler Märkte erhalten können. Zudem werden die übergeordneten Programmziele dargelegt, die auf die Stärkung der globalen Präsenz Thüringer Unternehmen abzielen.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Maßnahmen und Aktivitäten der Thüringen Außenwirtschaftsförderung, einschließlich der Teilnahme an Messen und der Anbahnung von Geschäftskontakten im Ausland. Es werden die förderfähigen Kosten sowie die Entwicklungsstufen der unterstützten Projekte präzisiert.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Details der Thüringen Außenwirtschaftsförderung, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung (nicht rückzahlbare Zuschüsse), der maximalen Förderbeträge für verschiedene Aktivitäten und des Gesamtzeitraums, in dem Projekte unterstützt werden können.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Zuwendungsempfänger der Thüringen Außenwirtschaftsförderung erfüllen müssen. Dies umfasst spezifische Vorgaben für die Antragstellung, Regeln für Kooperationen, die Einhaltung der De-minimis-Beihilfenregelung sowie allgemeine Bestimmungen zur Projektdurchführung und Transparenz.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt das schrittweise Antragsverfahren für die Thüringen Außenwirtschaftsförderung, einschließlich der Einreichungsanforderungen, der erforderlichen Unterlagen und des Evaluierungsablaufs. Es wird zudem erläutert, wie Förderentscheidungen getroffen und den Antragstellern mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die die Thüringen Außenwirtschaftsförderung autorisieren, etablieren und regeln. Er benennt die primäre Quelle ihrer Legitimität und wichtige übergeordnete Vorschriften, die ihren Betrieb prägen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, wirtschaftsnahe Dienstleistungen, Großhandel

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freistaat Thüringen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Zusätzliche Partner:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG), Arbeitskreis Außenwirtschaft, Thüringer Industrie- und Handelskammern, Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Thüringen mbH, Thüringer Handwerkskammern

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