Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung Offen
Die "Aktivierungsrichtlinie" des Landes Thüringen fördert Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und zur sozialen Integration von benachteiligten Jugendlichen, jungen Erwachsenen und langzeitarbeitslosen Menschen in Elternverantwortung. Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zielt das Programm darauf ab, neue Wege der Armutsprävention zu erproben und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Es zeichnet sich durch die Kombination von individueller Begleitung, praxisorientierten Maßnahmen und innovativen Modellprojekten aus.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an juristische Personen und Personengesellschaften in Thüringen sowie spezifische Träger der öffentlichen Jugend- und Erwachsenenbildung. Die Maßnahmen müssen in Thüringen durchgeführt werden und zielen darauf ab, die soziale und berufliche Integration von benachteiligten Jugendlichen, jungen Erwachsenen und langzeitarbeitslosen Menschen in Elternverantwortung zu verbessern.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert diverse praxisorientierte Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Integration, darunter aufsuchende sozialpädagogische Begleitung, Maßnahmen zur Kompetenzförderung, Bildungsberatung und innovative Modellprojekte. Die Förderung konzentriert sich auf die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit sowie die Armutsprävention.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, primär durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Die Förderhöhe beträgt bis zu 60% der Gesamtausgaben, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Kofinanzierung aus Landesmitteln. Das Programm ist bis Ende 2028 befristet.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Gesamtfinanzierungssicherung des Projekts, die Einhaltung von Altersgrenzen der Teilnehmenden und die Notwendigkeit von Gesamtkonzepten. Das Programm sieht eine Betreuungsschlüssel für Personal vor und regelt die Vergütung von Fachkräften.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren variiert je nach Fördergegenstand: für Integrationsmaßnahmen ist ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet, während für Bildungsberatung und Modellprojekte eine direkte Antragsstellung mindestens acht Wochen vor Maßnahmenbeginn erforderlich ist. Die Bewilligung erfolgt durch die GFAW.
Rechtsgrundlagen
Die Aktivierungsrichtlinie ist die primäre Rechtsgrundlage dieses Förderprogramms, gestützt durch umfassende europäische und nationale Verordnungen. Sie definiert den Rahmen für die Förderung der sozialen Integration und Armutsbekämpfung unter Nutzung von ESF+-Mitteln in Thüringen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 60% der förderfähigen Gesamtausgaben
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Jugendliche, die arbeitslos sind und/oder von sozialer Ausgrenzung oder Armut bedroht sind; delinquente junge Menschen; schuldistanzierte junge Menschen (mind. 15 Jahre); Personen in Elternverantwortung, die länger als ein Jahr arbeitslos sind; Personen mit Unterstützungsbedarf bei Lernprozessen für den Arbeitsmarkt.
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Piloterprobung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Verwaltet von: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW)
Zusätzliche Partner: Jobcenter, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Thüringischer Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund Thüringen, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Landesarbeitsgemeinschaft der SGB II Träger