Integrationsrichtlinie
Die Integrationsrichtlinie Thüringen, gefördert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), unterstützt Maßnahmen zur sozialen Teilhabe und beruflichen Integration. Das Programm zielt darauf ab, benachteiligte Arbeitslose und Strafgefangene durch berufsbezogene Vorbereitung, Qualifizierung und Begleitung in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder ihre Problemlagen zu überwinden.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an juristische Personen und Personengesellschaften in Thüringen, die Maßnahmen zur beruflichen Integration und sozialen Teilhabe für arbeitslose Personen und geringqualifizierte Strafgefangene anbieten. Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und aktiven Inklusion dieser Personengruppen im Freistaat Thüringen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Integrationsprojekte zur berufsbezogenen Vorbereitung und Begleitung, Teilhabeprojekte zur Überwindung multipler Problemlagen, die berufliche Qualifizierung Strafgefangener sowie Begleit- und Unterstützungsprojekte. Die Maßnahmen decken verschiedene Entwicklungsstadien ab, von der Vorbereitung bis zur Integration, wobei eine Vollfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben vorgesehen ist.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Freistaates Thüringen. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben, die je nach Projekttyp durch Pauschalen und standardisierte Einheitskosten bemessen werden. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Zuwendung ist an spezifische Durchführungs- und Zielgruppenbedingungen geknüpft, erfordert Kooperationsvereinbarungen und die Zuweisung der Teilnehmenden durch Jobcenter oder Justizvollzugseinrichtungen. Es gelten detaillierte Vorgaben für das pädagogische Personal und die Einhaltung von Betreuungsschlüsseln, sowie umfassende Regelungen zu den förderfähigen Kosten und deren Nachweis.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig, beginnend mit einem Konzeptauswahlverfahren für Integrations-, Teilhabe- und Strafgefangenenprojekte. Anschließend erfolgt die Einreichung des formgebundenen Antrags über das Online-Portal des Thüringer Landesverwaltungsamtes (GFAW) mindestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn.
Rechtsgrundlage
Die Integrationsrichtlinie Thüringen basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Freistaats Thüringen. Sie wird durch die Thüringer Landeshaushaltsordnung und die relevanten EU-Verordnungen für den ESF+ rechtlich untermauert, die die Förderperiode 2021 bis 2027 abdecken und bereichsübergreifende Grundsätze berücksichtigen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Arbeitslose Personen, Geringqualifizierte Strafgefangene
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Politikentwicklung, Infrastruktur, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Europäischer Sozialfonds Plus
Verwaltet von:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW)
Zusätzliche Partner:
Jobcenter, Justizvollzugseinrichtung, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK)