Förderung der Tourismusentwicklung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt bietet finanzielle Unterstützung zur Stärkung und nachhaltigen Weiterentwicklung des Tourismussektors. Das Programm fördert gezielt Projekte in den Bereichen Tourismusmarketing, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie den Aufbau touristischer Netzwerke und Regionalverbände, um die Wettbewerbsposition des Landes zu festigen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Tourismussektor, die Vorhaben zur Stärkung und nachhaltigen Weiterentwicklung des Tourismus umsetzen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes im nationalen und internationalen Tourismus zu verbessern und die Bekanntheit Sachsen-Anhalts zu steigern.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen, die auf die Modernisierung und Attraktivitätssteigerung des Tourismus in Sachsen-Anhalt abzielen. Dies umfasst sowohl Marketing- und Digitalisierungsinitiativen als auch Projekte zur Förderung der Nachhaltigkeit und zur Stärkung touristischer Netzwerke.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm der Tourismusentwicklung in Sachsen-Anhalt bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Antragstellers und der spezifischen Maßnahme, wobei hohe Förderquoten und feste Höchstbeträge für regionale Tourismusverbände festgelegt sind.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung einer Förderung für Tourismusprojekte in Sachsen-Anhalt ist an spezifische Voraussetzungen gebunden, die sowohl die Antragsteller als auch die Vorhaben selbst betreffen. Diese Bedingungen stellen sicher, dass die Projekte im Einklang mit den strategischen Zielen des Landes stehen und finanziell tragfähig sind.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung der Tourismusentwicklung in Sachsen-Anhalt ist zweistufig konzipiert und erfordert eine frühzeitige Fördervoranfrage. Die Anträge werden vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bearbeitet, wobei eine Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der Tourismusentwicklung in Sachsen-Anhalt basiert auf einer spezifischen Richtlinie und mehreren haushaltsrechtlichen Grundlagen des Landes. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen und die Bedingungen für die Vergabe der Zuwendungen fest und gewährleisten die korrekte Abwicklung der Fördermittel.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Maßnahmen der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH bis zu 100%. Für regionale Tourismusverbände jährlich bis zu 200.000 €. Mindestausgaben: 10.000 €.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2025 (für regionale Tourismusverbände), 30.10.2025 (für andere Antragsteller)

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Markteinführung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

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