Twinning Bottom-Up

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Twinning Bottom-Up-Programm, Teil von Horizont Europa, zielte darauf ab, die Forschungs- und Innovationskapazitäten in den Widening-Ländern zu stärken. Diese Initiative förderte strategische Partnerschaften zwischen Forschungseinrichtungen, um Wissenstransfer und den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern und so die wissenschaftliche Exzellenz zu steigern und die F&I-Systeme in der gesamten Europäischen Union zu stärken.

Wer wird durch Twinning Bottom-Up gefördert?

Das Twinning Bottom-Up-Programm wurde entwickelt, um die Forschungs- und Innovationskapazitäten (F&I) in den Widening-Ländern durch die Unterstützung von Kooperationsprojekten zu stärken. Förderberechtigt waren hauptsächlich Forschungseinrichtungen und Universitäten aus diesen Ländern, die mit führenden Partnern in der gesamten EU zusammenarbeiten. Der geografische Geltungsbereich umfasste nicht nur die Widening-Länder, sondern auch spezifische assoziierte Länder und Gebiete in äußerster Randlage, mit dem klaren Ziel, F&I-Disparitäten zu verringern und wissenschaftliche Exzellenz zu fördern.

Was wird durch Twinning Bottom-Up gefördert?

Das Twinning Bottom-Up-Programm unterstützte Projekte in verschiedenen Forschungs- und Innovationsbereichen und verfolgte einen Bottom-up-Ansatz, um vielfältige wissenschaftliche Strategien zu ermöglichen. Während eine Forschungskomponente zulässig war, lag der Kernfokus auf Kapazitätsaufbau und Wissensaustausch. Die Kosten wurden über ein Pauschalfinanzierungsmodell verwaltet, was Effizienz gewährleistete und die Finanzberichterstattung vereinfachte.

Art und Umfang der Twinning-Förderung

Das Twinning Bottom-Up-Programm bot Zuschüsse als Pauschalbetrag an, mit spezifischen Fördergrenzen pro Projekt. Projekte liefen typischerweise maximal drei Jahre, wobei der Schwerpunkt auf konzentrierten und wirkungsvollen Kooperationen lag, um ihre Ziele zu erreichen.

Bedingungen und Anforderungen für Twinning Bottom-Up

Antragsteller für das Twinning Bottom-Up-Programm mussten spezifische Bedingungen bezüglich Antragsanforderungen, Konsortiumsstrukturen und Budgetregeln einhalten. Eine zentrale Anforderung war das Vorhandensein eines Gleichstellungsplans für bestimmte Antragstellertypen und die obligatorische Erstellung eines Konsortiumsvertrags zwischen den Begünstigten.

Antragsverfahren für Twinning Bottom-Up

Der Antragsprozess für die Twinning Bottom-Up-Ausschreibung umfasste die Einreichung von Vorschlägen in einem einstufigen Verfahren. Die Bewertung erfolgte nach spezifischen Kriterien und Rangfolgeregeln, wobei die Ergebnisse den Antragstellern mitgeteilt wurden.

Rechtsgrundlage von Twinning Bottom-Up

Das Twinning Bottom-Up-Programm basierte auf robusten rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Horizont Europa Rahmenprogramm, und operierte unter verschiedenen wichtigen maßgeblichen Vorschriften, die seine Umsetzung und Finanzverwaltung prägten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.500.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

113.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

27.09.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Widening-Länder (Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Estland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien), assoziierte Länder mit F&I-Leistung, die den Widening-Ländern entspricht (Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Färöer, Georgien, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Marokko) und Gebiete in äußerster Randlage (Französische Überseedepartements/-gemeinschaften: Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Réunion, Saint Martin; Portugiesische autonome Regionen: Madeira, Azoren; Spanische autonome Gemeinschaft: Kanarische Inseln).

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Zusätzliche Partner:

Internationale Spitzenforschungseinrichtungen auf EU-Ebene aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern (als international führende Partner).

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