Twinning
Das Twinning-Programm im Rahmen des Horizon Europe-Ziels „Verbreiterung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ zielt darauf ab, die Forschungs- und Innovationslücke in ganz Europa zu schließen. Es stärkt Forschungseinrichtungen in Widening-Ländern, indem es strategische Vernetzung, Wissenstransfer und den Austausch bewährter Verfahren mit führenden EU-Partnern fördert. Diese Initiative stärkt die Forschungsmanagement- und Verwaltungskompetenzen und verbessert letztlich das Forschungsprofil und die Attraktivität der koordinierenden Einrichtungen.
Wer wird durch Twinning gefördert?
Das Twinning-Programm konzentriert sich auf die Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten von Einrichtungen in den ausgewiesenen Widening-Ländern. Es unterstützt Kooperationen zwischen diesen Einrichtungen und führenden Partnern in EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern, um Wissenstransfer zu erleichtern und die Forschungsprofile zu verbessern. Ziel des Programms ist es, Ungleichheiten in der FuI-Leistung in Europa durch die Förderung von Exzellenz und die Modernisierung der FuI-Systeme zu beheben.
Welche Forschung und Innovation wird gefördert?
Das Twinning-Programm finanziert eine Vielzahl von Aktivitäten, die darauf abzielen, die wissenschaftliche Exzellenz und Innovationskapazität in verschiedenen Forschungsbereichen zu steigern. Während der Fokus auf Wissenstransfer und Kompetenzentwicklung liegt, erlaubt es auch eine explorative Forschungskomponente. Der Anwendungsbereich des Programms ist breit gefächert und umfasst verschiedene Sektoren, wobei die Verbesserung von Forschung und Innovation in unterschiedlichen Entwicklungsstadien angestrebt wird.
Art und Umfang der Förderung für Twinning-Projekte
Das Twinning-Programm bietet Zuschüsse zur Unterstützung seiner Ziele, mit einem festgelegten finanziellen Umfang pro Projekt und einer klaren Dauer für Kooperationen. Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Mechanismen und Zeitrahmen, die mit der Sicherung und Umsetzung von Twinning-Projekten verbunden sind.
Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller
Antragsteller und Begünstigte des Twinning-Programms müssen spezifische Bedingungen und Anforderungen hinsichtlich Antragsverfahren, Konsortialstrukturen und Budgetzuweisungen einhalten. Diese Bestimmungen gewährleisten die Einhaltung der Horizon Europe-Richtlinien und Programmziele.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für Twinning-Zuschüsse umfasst spezifische Einreichungsverfahren, Bewertungskriterien und Vergabekanäle, die alle darauf abzielen, eine faire und transparente Auswahl hochwertiger Vorschläge zu gewährleisten, die mit den Zielen des Programms übereinstimmen.
Rechtsgrundlage des Twinning-Programms
Das Twinning-Programm operiert innerhalb eines robusten rechtlichen Rahmens, der durch Verordnungen und Arbeitsprogramme der Europäischen Union festgelegt ist. Dieser Abschnitt identifiziert die wichtigsten legislativen Instrumente, die seine Umsetzung autorisieren und regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
1.500.000 €
Förderbudget:
149.000.000 €
Einsendeschluss:
18.01.2022
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Das Programm richtet sich primär an Forschungseinrichtungen in „Widening-Ländern“ für die Koordination, darunter Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Färöer, Georgien, Island, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Marokko, Nordmazedonien, Serbien, Tunesien, Türkei und Ukraine. Partnerschaften müssen mindestens zwei Forschungseinrichtungen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern umfassen.
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Forschungseinrichtungen, Universitäten
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Grundlagenforschung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Politikentwicklung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Kommission
Zusätzliche Partner:
Das Konsortium muss mindestens zwei Forschungseinrichtungen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Partner des Koordinators aus dem Widening-Land umfassen. Es werden keine spezifischen zusätzlichen Partner oder Ko-Sponsoren des Programms selbst genannt.
Website: