Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützte Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS), um deren Infrastruktur zu modernisieren und umzustrukturieren. Das Programm zielte darauf ab, die Qualität der Aus- und Weiterbildung durch Anpassung an den technischen Fortschritt zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu stärken. Es handelte sich um eine Kofinanzierung der Bundesförderung für ÜBS.

Wer wird gefördert?

Diese Förderung richtet sich an Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, deren Infrastruktur für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachkräften zu verbessern und an den technischen Fortschritt anzupassen. Die Förderung ist regional auf Sachsen-Anhalt beschränkt.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützte Investitionen zur Modernisierung und Umstrukturierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS), die der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung und beruflichen Weiterbildung dienen. Bestimmte Ausgaben waren von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Anteilfinanzierung investiver Vorhaben. Die Zuwendung betrug bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligte sich nur an Vorhaben, die auch vom Bund kofinanziert wurden und setzte einen Eigenanteil des Antragstellers voraus.

Bedingungen und Anforderungen der Förderung

Für die Förderung galten spezifische rechtliche, organisatorische und finanzielle Voraussetzungen. Dazu gehörten die Beachtung von Lehrplänen, die Bildung eines Koordinierungsausschusses, die Sicherstellung einer Bund-Länder-Kofinanzierung sowie die Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasste eine Vorabanzeige des Vorhabens, eine Prüfung der Förderfähigkeit und -würdigkeit sowie die Einreichung eines förmlichen Antrags. Eine Koordination mit dem Bund und gegebenenfalls die Beteiligung von Gutachtern waren Teil des Prozesses.

Rechtliche Grundlagen der Förderung

Die Förderung basierte auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) des Landes Sachsen-Anhalt und ergänzenden haushaltsrechtlichen sowie beihilferechtlichen Bestimmungen.

Ähnliche Programme

#Überbetriebliche Berufsbildungsstätten#ÜBS Förderung Sachsen-Anhalt#Berufsbildung Modernisierung#Bildungsstätten Zuschuss#Ausbildungsinfrastruktur#Investitionsförderung ÜBS#berufliche Weiterbildung#ÜBS Finanzierung#Landesförderung#Bund-Land-Kooperation#Berufsbildungsgesetz#Handwerksordnung#KMU Qualifizierung#Fachkräftesicherung#Lehrpläne#Strukturwandel

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

15 %

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung, Qualifizierung, Technologie-, Forschungs- und Innovationsmanagement für KMU

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Zusätzliche Partner:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

0 x 0
XS