Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst und Hauswirtschaft

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen bietet einen Zuschuss für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft sowie entsprechende ausbildungsintegrierende Studiengänge an. Dieses Programm unterstützt die notwendige Qualifizierung von Fachkräften und deren auswärtige Unterbringung. Es ist Teil einer umfassenderen Richtlinie zur Sicherung der beruflichen Bildung in Sachsen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche oder juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft im Freistaat Sachsen durchführen. Ziel ist die Sicherung der Fachkräftebasis in diesen Sektoren.

Was wird gefördert

Gefördert werden überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen und entsprechende ausbildungsintegrierende Studiengänge in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft sowie die notwendige auswärtige Unterbringung der Teilnehmenden. Die Inhalte müssen Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung sein.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses als Festbetrag, dessen Höhe je nach Cluster des Lehrgangs und pro Teilnehmer und Lehrgangswoche variiert. Es werden Pauschalen für Lehrgangs- und Unterbringungskosten gewährt.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Ausbildungsmaßnahmen in anerkannten Berufen stattfinden, deren Inhalte Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung sind. Die Lehrgänge müssen zusammenhängend durchgeführt werden, und die Teilnehmenden müssen mindestens 80 Prozent der Lehrgangstage besuchen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung wird über das SAB-Förderportal eingereicht, wobei eine tabellarische Übersicht zur Ermittlung des Gesamtzuschusses beizufügen ist. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Nachweis der tatsächlich absolvierten Lehrgänge und Teilnahmen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung, ergänzt durch haushaltsrechtliche Bestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 2.181,00 € je Teilnehmer und Lehrgang, variierend nach Cluster und Lehrgangswoche, zzgl. 120,00 € für Unterkunft je Lehrgangswoche.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Hauswirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Planung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Sächsisches Staatsministerium des Innern

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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