Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Handwerkskammern mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisungen (ÜLU). Ziel ist es, die Qualität der beruflichen Ausbildung im Handwerk zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu stärken. Gefördert werden Lehrgangskosten, Internatsunterbringungen und Kosten für das ESF+-Teilnehmendenmonitoring.

Wer wird gefördert

Die Förderung richtet sich an Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt, die überbetriebliche Lehrgänge anbieten oder organisieren. Diese Kammern können die Zuwendungen auch an externe Veranstalter weiterleiten. Das Ziel ist, die Qualität der Ausbildung im Handwerk zu verbessern und die beruflichen Fähigkeiten an aktuelle Entwicklungen anzupassen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) im Handwerk, inklusive Lehrgangskosten und Internatsunterbringungen für Auszubildende. Die Förderung ist auf bestimmte Lehrgangsstufen und -arten zugeschnitten und schließt Maßnahmen aus, die bereits anderweitig öffentlich finanziert werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Finanzierung von Lehrgangskosten und Internatsunterbringungen sowie einer Pauschale für das Teilnehmendenmonitoring. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Lehrgangsstufe und Art der Kosten, wobei spezifische Sätze für Bauberufe gelten.

Bedingungen und Anforderungen

Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen und ist an spezifische Kriterien hinsichtlich des ausbildenden Betriebes, der Auszubildenden und der Lehrgangsdurchführung gebunden. Es gibt Regelungen zur Weiterleitung von Mitteln, zur Haushaltsführung und zur Einhaltung von Publizitäts- und Aufbewahrungspflichten. Das Programm unterliegt umfassenden Prüfrechten und den Subventionsvorschriften.

Antragsverfahren

Der Antrag ist jährlich bis zum 1. Dezember beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen, wobei externe Veranstalter ihre Anträge bis zum 1. November an die zuständige Handwerkskammer senden. Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt in Teilbeträgen. Die Verwendung der Mittel muss detailliert nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk in Sachsen-Anhalt basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Soziales. Es stützt sich zudem auf eine Reihe von EU-Verordnungen, die das Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) Programm regeln, sowie auf landesrechtliche Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt und zugehörige Verwaltungsvorschriften.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 2/3 der Lehrgangskosten (Grundstufe), bis zu 1/3 der Lehrgangskosten (Fachstufe), 60,00 EUR pro Lehrgangswoche (Internat), 100 EUR je Lehrgangswoche (Bauberufe Grundstufe), 50 EUR je Lehrgangswoche (Bauberufe Fachstufe), 21 EUR pro Lehrgangswoche (Bauberufe Internat), 2.367 EUR monatliche Personalausgabenpauschale

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Sachsen-Anhalt

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Zusätzliche Partner:

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Heinz-Piest-Institut

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