Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes unterstützt Investitionen in überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Es ermöglicht auch die Weiterentwicklung dieser Einrichtungen zu überregionalen Kompetenzzentren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für die Schaffung, Modernisierung und Ausstattung notwendiger Werkstätten und Unterrichtsräume.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Träger von überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) sowie an Landesinnungs- und Fachverbände in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, Investitionen in die berufliche Aus- und Weiterbildung zu unterstützen und die Weiterentwicklung zu überregionalen Kompetenzzentren zu ermöglichen, um eine adäquate Infrastruktur und Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionen in die Infrastruktur von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und deren Entwicklung zu Kompetenzzentren. Es unterstützt die Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung notwendiger Werkstätten und Unterrichtsräume, während bestimmte Kosten wie Bauunterhaltung oder Personalkosten ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und wird in Kofinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Bund bereitgestellt. Die Förderquoten variieren je nach Standort (strukturschwache Gebiete oder sonstige Gebiete) und Art des Vorhabens (überbetriebliche Bildungsstätte oder Kompetenzzentrum). Das Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens muss mindestens 50.000 EUR betragen, wobei in Ausnahmefällen diese Grenze für Einzelanträge unterschritten werden kann, sofern in Summe anderer Anträge das Volumen erreicht wird.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Leistung eines Eigenanteils, eine Befürwortung durch die zuständigen Kammern und Bundesstellen sowie ein Mindestinvestitionsvolumen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Anzeige über die zuständige Kammer bei der Bezirksregierung. Es gibt unterschiedliche Verfahren für Projekte unter und ab 1 Million Euro Gesamtinvestitionsvolumen, die jeweils eine Prüfung der Förderfähigkeit, eine Stellungnahme der Landes-Gewerbeförderungsstelle (LGH) und ein Gutachten durch den Bund umfassen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie zur Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS)“ des Landes Nordrhein-Westfalen, datiert vom 25. September 2019. Die Landesförderung erfolgt in der Regel nur in Kofinanzierung mit dem Bund, wobei die Landeshaushaltsordnung (LHO) die Grundlage für die Landesförderung bildet und für die Bundesförderung die „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren“ des BMBF und BMWi maßgeblich sind.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 85% der Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Bund

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landes-Gewerbe-Förderungsstelle des Handwerks (LGH)

Zusätzliche Partner:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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