Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Chöre und Orchester der vokalen und instrumentalen Laienmusik mit einem jährlichen Zuschuss zur Finanzierung ihrer musikalischen Übungsleitung. Die „Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt“ fördert gemeinnützige Ensembles, die sich aktiv am öffentlichen Musikleben beteiligen und qualifizierte Leiter beschäftigen, um die laienmusikalische Infrastruktur zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Programm „Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt“ richtet sich an gemeinnützige Chöre und Orchester der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, die Infrastruktur der Laienmusik zu stärken, indem finanzielle Unterstützung für die musikalische Leitung bereitgestellt wird.

Was wird gefördert

Gefördert werden gezielt Honorarausgaben für qualifizierte musikalische Leitungen in Laienmusik-Ensembles. Das Programm konzentriert sich auf die Unterstützung der kontinuierlichen musikalischen Praxis und der aktiven Beteiligung am öffentlichen Musikleben.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet jährliche Festbetragszuschüsse zur Deckung von Honorarkosten für die musikalische Leitung. Die Fördersumme ist pauschal festgelegt und wird pro förderfähigem Ensemble gewährt.

Bedingungen und Anforderungen

Um für eine Förderung infrage zu kommen, müssen Antragsteller und deren musikalische Leitungen spezifische strukturelle und qualitative Anforderungen erfüllen. Besondere Bedingungen gelten auch für fortgesetzte Förderungen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss jährlich beim Landesmusikrat Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde trifft die Entscheidungen auf Grundlage der Förderrichtlinie und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt“ sowie den zugehörigen Haushalts- und Zuwendungsrechtserlassen des Landes Sachsen-Anhalt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

300,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.03.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen

Begünstigte

Begünstigte:

Laienmusik, Chöre, Orchester

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V.

Zusätzliche Partner:

Landesausschuss Chor im Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V. im Deutschen Musikrat, Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel, Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen, Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V., Bund Deutscher Zupfmusiker e.V., Deutscher Harmonika-Verband e.V., Fachverbände des Landesmusikrates, Landesmusikakademien, Bundesakademien

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