Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt)
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Chöre und Orchester der vokalen und instrumentalen Laienmusik mit einem jährlichen Zuschuss zur Finanzierung ihrer musikalischen Übungsleitung. Die „Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt“ fördert gemeinnützige Ensembles, die sich aktiv am öffentlichen Musikleben beteiligen und qualifizierte Leiter beschäftigen, um die laienmusikalische Infrastruktur zu stärken.
Wer wird gefördert
Das Programm „Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt“ richtet sich an gemeinnützige Chöre und Orchester der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, die Infrastruktur der Laienmusik zu stärken, indem finanzielle Unterstützung für die musikalische Leitung bereitgestellt wird.
Was wird gefördert
Gefördert werden gezielt Honorarausgaben für qualifizierte musikalische Leitungen in Laienmusik-Ensembles. Das Programm konzentriert sich auf die Unterstützung der kontinuierlichen musikalischen Praxis und der aktiven Beteiligung am öffentlichen Musikleben.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet jährliche Festbetragszuschüsse zur Deckung von Honorarkosten für die musikalische Leitung. Die Fördersumme ist pauschal festgelegt und wird pro förderfähigem Ensemble gewährt.
Bedingungen und Anforderungen
Um für eine Förderung infrage zu kommen, müssen Antragsteller und deren musikalische Leitungen spezifische strukturelle und qualitative Anforderungen erfüllen. Besondere Bedingungen gelten auch für fortgesetzte Förderungen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss jährlich beim Landesmusikrat Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde trifft die Entscheidungen auf Grundlage der Förderrichtlinie und der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt“ sowie den zugehörigen Haushalts- und Zuwendungsrechtserlassen des Landes Sachsen-Anhalt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
300,00 €
Einsendeschluss:
31.03.2026
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Germany)
Sektoren:
Kultureinrichtungen
Begünstigte:
Laienmusik, Chöre, Orchester
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V.
Zusätzliche Partner:
Landesausschuss Chor im Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V. im Deutschen Musikrat, Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel, Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen, Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V., Bund Deutscher Zupfmusiker e.V., Deutscher Harmonika-Verband e.V., Fachverbände des Landesmusikrates, Landesmusikakademien, Bundesakademien
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